nachhaltig, effizient und zukunftssicher planen
Ein Klimaschutzfahrplan unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer dabei, ihre Immobilie langfristig ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig zu gestalten. Er zeigt die wichtigsten Schritte für Energieeinsparung, CO₂-Reduktion und moderne Gebäudetechnik auf und erleichtert die Umsetzung von Maßnahmen systematisch und effizient.
Jetzt Beratung anfordern!Ein Klimaschutzfahrplan kartiert den strategischen Pfad eines Gebäudes zur Klimaneutralität und stellt sicher, dass ökologische, ökonomische und regulatorische Vorgaben integriert werden. Er bildet den Ausgangspunkt, um konkrete Maßnahmen zur Energieeffizienz und zur Dekarbonisierung der Wärme- und Stromversorgung zu entwerfen und umzusetzen. Die Gründe sind eindeutig:
Um die Folgen des Klimawandels so weit wie möglich einzudämmen, wurde 2015 das Paris-Abkommen verabschiedet. Zur Erreichung der darin formulierten Ziele müssen Treibhausgasemissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts auf ein absolutes Minimum sinken und die Kapazitäten zur Bindung von Treibhausgasen erweitert werden, sodass eine ausgeglichene Netto-Bilanz entsteht. Für den Gebäudebestand bedeutet dies, dass alle Bauaktivitäten – Sanierung und Neubau – mit deutlich geringerer CO₂-Intensität stattfinden müssen.
Darüber hinaus ist ein klimaneutraler Betrieb bis spätestens 2050 erforderlich. Hierfür braucht es ein methodisches Vorgehen, damit die notwendigen Aktivitäten wirtschaftlich, effizient und zielorientiert umgesetzt werden. Der Klimaschutzfahrplan ist das geeignete Instrument und wird – aufgrund nationaler Klimaziele, gesetzlicher Vorgaben und Zertifizierungssysteme – zunehmend zur verbindlichen Basis für die langfristige Wert- und Zukunftssicherheit von Gebäuden.
Erstellung eines Verifizierungsberichts mit präzisen Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; optional inklusive Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Der Klimaschutzfahrplan legt den strategischen Pfad eines Gebäudes zur Klimaneutralität fest. Er beruht auf drei Kernelementen: dem Startwert der aktuellen Treibhausgasemissionen, einem Zielwert mit festgelegtem Zieljahr und einem daraus abgeleiteten Dekarbonisierungspfad, der die zulässigen jährlichen Emissionen bestimmt. Maßgeblich ist, dass die tatsächlichen Emissionen dauerhaft unter dem Pfad liegen und regelmäßig überprüft werden. Damit entsteht eine transparente Basis, um bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen wirksam, zielorientiert und wirtschaftlich umzusetzen.
Anfertigung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; optional ergänzt um Portfolio-Roll-up und jährliches Update.
Kompetenz, Erfahrung, Nachhaltigkeit
Unser Team aus DGNB-Auditoren, Nachhaltigkeitsberatern und Energieexperten begleitet Sie umfassend bei der Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzfahrplänen. Wir entwickeln individuelle Strategien für klimafreundliche Neubauten, energieeffiziente Sanierungen sowie für den Bestand, um den Weg zur Klimaneutralität transparent und wirtschaftlich darzustellen. Von der Datenaufnahme und Analyse über die Definition konkreter Maßnahmen bis hin zur Integration in Zertifizierungsprozesse (z. B. DGNB, QNG, ESG) unterstützen wir Sie mit praxisnahen Lösungen. Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung und Fortschreibung von Klimaschutzfahrplänen, die Verknüpfung mit Sanierungsfahrplänen, die wirtschaftliche Bewertung von Maßnahmen, Gebäudesimulationen zur Energieoptimierung sowie Ökobilanzierungen zur ganzheitlichen Betrachtung der CO₂-Emissionen. So schaffen wir eine verlässliche Grundlage, um Ihre Gebäude und Portfolios strategisch, nachhaltig und zukunftssicher zu entwickeln.
Effizient, nachhaltig, zukunftssicher – starten Sie jetzt durch!
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Bei der Förderung eines Effizienzhauses ist kein Klimaschutzfahrplan nötig. In der NH-Klasse sind das QNG-Siegel sowie eine Gebäudezertifizierung verbindlich. Erfolgt die Zertifizierung seitens der DGNB, ist nach Neubau-Version 2023 ein Klimaschutzfahrplan obligatorisch. Erstellt wird ein Verifizierungsbericht mit Detailergebnissen, der möglichen Nachbesserungsbedarf benennt; optional inklusive Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Im DGNB-System Gebäude im Betrieb sollte der Klimaschutzfahrplan im dreijährigen Intervall im Rahmen der Rezertifizierung auf den neuesten Stand gebracht werden. Damit ist sichergestellt, dass aktuelle Verbrauchsdaten, technische Entwicklungen und Maßnahmen die Bewertung mitprägen. Im DGNB-System Neubau findet hingegen keine turnusmäßige Aktualisierung statt. Ebenso ist in den aktuellen gesetzlichen Regelwerken keine regelmäßige Fortschreibung eines Klimaschutzfahrplans vorgesehen. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und etwaigem Nachbesserungsbedarf, optional mit Portfolio-Roll-up sowie jährlichem Update.
Eigentümer und Investoren erzielen Vorteile aus Wertstabilität, regulatorischer Sicherheit und Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen. Nutzer können von verbessertem Raumklima, gesenkten Betriebskosten und einer nachhaltigen Infrastruktur profitieren. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; optional ergänzt um Portfolio-Roll-up sowie jährliches Update.
Die Fernwärme ist zentral, weil der Emissionsfaktor sofort auf die Klimabilanz von Gebäuden durchschlägt. Daraus folgt die Einbindung der Dekarbonisierungsfahrpläne der Fernwärmeanbieter in den individuellen Klimaschutzfahrplan. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit präzisen Detailergebnissen und etwaigem Nachbesserungsbedarf sowie optionalem Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Die Ausarbeitung des Klimaschutzfahrplans geschieht in enger Abstimmung zwischen Bauherren, Eigentümern, dem Facility Management und ggf. externen Fachplanern. Der Plan basiert auf Energie- und CO₂-Bilanzen, Lebenszyklusanalysen (LCA) nach DGNB und Strategien der regionalen Energieversorger. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und potenziellem Bedarf für Nachbesserungen; auf Wunsch ergänzt um Portfolio-Roll-up und ein jährliches Update.
Reale Messwerte zum Energieverbrauch liefern die höchste Aussagekraft, da sie den echten Gebäudebetrieb zeigen. Fehlen sie noch, insbesondere bei Neubauten, werden die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) berechneten Energiewerte verwendet. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit strukturierten Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf sowie optionalem Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Nein, das ist nicht zwingend nötig. Der Bilanzrahmen Betrieb zieht anfangs nur die Energieverbräuche des Gebäudes heran. Eine Lebenszyklusanalyse (LCA) wird vor allem dann relevant, wenn auch der Bilanzrahmen Konstruktion mit den grauen Emissionen einbezogen werden soll. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und potenziellem Nachbesserungsbedarf sowie optionalem Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Der Energieträger ist ein maßgeblicher Faktor für Emissionen. In Dresden – geprägt von zahlreichen Fernwärmeanschlüssen – legt der Dekarbonisierungsfahrplan die Entwicklung der individuellen Klimabilanz fest. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und bei Bedarf Nachbesserungen; optional Portfolio-Roll-up und jährliches Update.
Am günstigsten beginnt die Erstellung in den frühen Leistungsphasen 1–3 (Grundlagenermittlung bis Entwurfsplanung). Dann beeinflussen die Resultate rechtzeitig Bauweise, Materialentscheidungen und Energiekonzepte. Für Bestandsgebäude sollte die Einbindung vor dem Start der Sanierungsplanung erfolgen, damit die Maßnahmen passgenau auf die Klimaziele ausgerichtet werden. Ungeachtet dessen ist der Klimaschutzfahrplan in jeder Projektphase erstell- und fortschreibbar. Erstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und ggf. Nachbesserungsbedarf; optional Portfolio-Roll-up und jährliches Update.
Nein, der Klimaschutzfahrplan nimmt vornehmlich die CO₂-Emissionen bzw. Treibhausgasemissionen eines Gebäudes in den Blick. Die Lebenszyklusanalyse (LCA) geht einen Schritt weiter: zusätzliche Umweltwirkungen wie Versauerung, Eutrophierung, Ressourcenverbrauch und Ozonabbau fließen ein. Erstellung eines Verifizierungsberichts – mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf –, optional ergänzt durch Portfolio-Roll-up und ein jährliches Update.