Ist eine Klimarisikoanalyse für die DGNB-Zertifizierung verpflichtend?
Gemäß DGNB-System Neubau 2023 gilt: Eine qualifizierte Klimarisikoanalyse ist Mindestvoraussetzung. Damit wird erreicht, dass Gebäude resilient gegen Starkregen, Hitze oder Sturm ausgelegt werden. Derzeit ist dies in Sanierung und Gebäude in Betrieb nicht verpflichtend. Abschluss & NachweisErstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; auf Wunsch kommen Portfolio-Roll-up und jährliches Update hinzu.
Für welche Gebäude ist eine Klimarisikoanalyse sinnvoll?
Über alle Phasen – Neubau, Sanierung, Bestand – bleibt die Klimarisikoanalyse relevant. Kiel mit urbaner Dichte und klimatischen Risiken erhält dadurch verlässliche Entscheidungsgrundlagen. Abschluss & NachweisZum Nachweis dient ein Verifizierungsbericht mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; optional ein Portfolio-Roll-up nebst jährlichem Update.
Welche Rolle spielt der Standort?
Der Standort zählt, denn in urbanen Räumen wie Kiel erhöhen urbane Hitzeinseln, Überflutungsgefahr und geringe Grünräume die Gefährdung. Deshalb ist die fundierte Standortanalyse ein Schlüsselschritt. Abschluss & NachweisErstellung eines Verifizierungsberichts; enthalten sind Detailergebnisse und ggf. Nachbesserungsbedarf. Optional zusätzlich: Portfolio-Roll-up sowie jährliches Update.
Wie oft sollte eine Klimarisikoanalyse aktualisiert werden?
Erhebliche bauliche Modifikationen, Standortwechsel beziehungsweise -anpassungen sowie neue regulatorische Auflagen sind Gründe für eine Aktualisierung der Immobilienbewertung. Zusätzlich ist für die DGNB Zertifizierung für Gebäude im Betrieb alle drei Jahre die Aktualisierung der Klimarisikoanalyse inklusive Maßnahmenplan vorgesehen. Abschluss & NachweisDer Nachweis erfolgt über einen Verifizierungsbericht mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; optional zusätzlich Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Welche Maßnahmen können sich bei Neubauten aus der Klimarisikoanalyse ergeben?
Beispielsweise wird der Flachdachaufbau angepasst, ein Entwässerungskonzept für zu erwartende Niederschlagsmengen erstellt und die höhere Kühllast bei der Dimensionierung von Kälteanlagen berücksichtigt. Abschluss & NachweisErstellung eines Verifizierungsberichts mit Ergebnisdetails und eventuellem Nachbesserungsbedarf; optional Portfolio-Roll-up und jährlich wiederkehrendes Update.
Welcher Umfang muss mindestens für eine ESG-Verifikation durchgeführt werden?
Für die genannten Umweltziele besteht die Pflicht zur Klimarisikoanalyse als DNSH-Kriterium. Risiken wie Hitze, Starkregen oder Sturm müssen dabei identifiziert und geeignete Maßnahmen abgeleitet werden. Der Umfang beschränkt sich auf Risikoerkennung und nachvollziehbare Dokumentation. Abschluss & NachweisErstellung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf sowie optionalem Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.
Was ist zusätzlich erforderlich, wenn der Schwerpunkt im Rahmen der ESG-Verifikation auf Anpassung an den Klimawandel (Umweltziel 2) liegt?
Der Bewertungsansatz konzentriert sich auf die Klimarisikoanalyse. Zusätzlich zum Erfassen von Risiken ist eine tiefgehende Vulnerabilitätsanalyse notwendig, ergänzt um konkrete, überprüfbare und langfristig wirksame Anpassungsmaßnahmen. Dadurch ist der Nachweisumfang höher als bei Umweltziel 1 und 3.Abschluss & NachweisAusarbeitung des Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und möglichem Nachbesserungsbedarf; optional stehen Portfolio-Roll-up und ein jährliches Update zur Verfügung.
Gibt es einen Leitfaden mit einer detaillierten Beschreibung aller Analyseschritte?
Der über das Umweltbundesamt verfügbare Leitfaden 'Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie' ist ein hilfreiches Einstiegsdokument. Abschluss & NachweisAnlegen eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen und potenziellem Nachbesserungsbedarf; optional Portfolio-Roll-up, dazu jährliches Update.
Was bedeutet es, wenn eine Gefahr identifiziert wurde?
Eine als Gefahr eingestufte Situation wirkt nicht zwingend unmittelbar auf ein Objekt. Entscheidend ist nicht die Gefahr an sich, sondern die Vulnerabilität des Gebäudes: seine Anfälligkeit gegenüber Klimarisiken und ob diese Nutzung oder Betrieb wesentlich beeinträchtigen. Die Bewertung dieser Aspekte geht unmittelbar in die Immobilienbewertung ein und macht deutlich, welche Maßnahmen zur dauerhaften Klimaresilienz nötig sind. Abschluss & NachweisAnfertigung eines Verifizierungsberichts mit Detailergebnissen, möglichem Nachbesserungsbedarf sowie – optional – Portfolio-Roll-up und jährlichem Update.