Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Die Sonder-AfA in Berlin gewährt bedeutende steuerliche Vorteile, um den Bau von umweltfreundlichen und zukunftsorientierten Gebäuden zu unterstützen. Bauherren und Investoren können von dieser Regelung profitieren, wenn ihre Projekte die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und durch eine anerkannte Zertifizierung, wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, bestätigt werden. Auf diese Weise schafft die Sonder-AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!Die Sonder-AfA nach § 7b EStG in Berlin ermöglicht es, zusätzlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben, während die reguläre AfA (lineare Abschreibung) bei Wohngebäuden in der Regel 2–3 % pro Jahr beträgt. Insgesamt können bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten geltend gemacht werden. Diese erhöhte Abschreibung führt zu einer spürbaren Senkung der Steuerlast in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität der Investoren erheblich. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) errichtet wird und das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält.
Das QNG-Siegel wird über anerkannte Zertifizierungssysteme wie die DGNB, BiRN oder den Verein NaWoh vergeben. Somit ist die Sonder-AfA in Berlin nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern auch ein effektives Mittel, um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität zu vereinen.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Die Sonder-AfA steht für Bauanträge zur Verfügung, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 eingereicht werden.
Die Sonderabschreibung bietet die Möglichkeit, jährlich 5 % über einen Zeitraum von vier Jahren abzuschreiben.
Die Baukosten für den Erwerb oder die Herstellung dürfen maximal 5.200 € pro Quadratmeter betragen.
Voraussetzung um die Sonder-AfA in Anspruch nehmen zu können, ist der Neubau eines Effizienzhaus 40 (EH40).
Die Sonder-AfA ermöglicht eine Abschreibung auf Basis von maximal 4.000 € pro Quadratmeter.
Bestandsumbauten und selbstgenutztes Wohneigentum sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Sonder-AfA ermöglicht in Berlin eine zukunftsorientierte Investition mit zusätzlichem Nutzen. Reving arbeitet mit Ihnen zusammen, um ein umfassendes Förderkonzept zu entwickeln, das Gebäude sowohl umweltfreundlich als auch wirtschaftlich und sozial nachhaltig gestaltet.
In Berlin und Umgebung stehen Ihnen unsere erfahrenen DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten mit individuell angepassten Konzepten zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Realisierung energieeffizienter Neubauprojekte, nachhaltiger Sanierungen und zukunftsorientierter Stadtentwicklungen. Dabei nutzen wir gezielt steuerliche Fördermöglichkeiten wie die Sonder-AfA, um Ihre Investitionen in den ersten Jahren optimal abzuschreiben. Zusätzlich bieten wir Beratungen zu weiteren Green-Building-Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an, sowie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzierungen, um Ihr Bauvorhaben nachhaltig und wirtschaftlich optimal zu gestalten.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Zu Beginn erfolgt eine umfassende Bewertung: Ist das geplante Bau- oder Sanierungsvorhaben für eine nachhaltige Umsetzung geeignet? Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater wird festgelegt, welche DGNB-Zertifizierungsstufe angestrebt werden soll und ob das QNG-Siegel erreichbar ist.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Die Integration der Förderkriterien beginnt früh in der Projektentwicklung. Energieeffizienz, Materialwahl und Ressourcenschonung sind zentrale Aspekte. Ein zertifizierter DGNB-Auditor stellt sicher, dass alle Zertifizierungskriterien erfüllt werden. Diese Planung ist entscheidend für die Anerkennung der Nachhaltigkeit und die steuerliche Nutzung der Sonder-AfA.
Einreichung und Prüfung
Nach Abschluss der Planungsphase und der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen erfolgt eine umfassende Prüfung durch die DGNB. Die eingereichten Dokumente werden sorgfältig mit den Kriterien der angestrebten Zertifizierungsstufe abgeglichen. Sobald die Zielstufe erreicht ist und die QNG-Vorgaben erfüllt sind, steht der erfolgreichen Auszeichnung des Projekts nichts mehr im Wege.
Zertifikat und steuerliche Anerkennung
Nach erfolgreicher DGNB-Zertifizierung und QNG-Bestätigung wird die Nachhaltigkeit des Projekts offiziell anerkannt. Dies bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung, wodurch Investoren und Bauherren von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren können.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Während der Planungsphase ist die Integration der Anforderungen des gewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards entscheidend. Aspekte wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort werden frühzeitig berücksichtigt. Ziel ist eine umfassend nachhaltige Planung, die von unserem zertifizierten DGNB-Auditor begleitet wird.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Berlin bietet die Sonder-AfA eine zusätzliche Möglichkeit zur steuerlichen Abschreibung für den Bau klimafreundlicher Wohngebäude. Sie ergänzt die reguläre lineare Abschreibung und kann die Steuerlast signifikant reduzieren.
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Bauherren, Investoren und Käufer von neu gebauten, klimafreundlichen Wohngebäuden, die die festgelegten KfW- und QNG-Kriterien erfüllen, sind berechtigt.
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Jährlich können bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur regulären Abschreibung geltend gemacht werden, und das für maximal vier Jahre ab Fertigstellung.
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In Berlin muss das Gebäude die Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllen. Zusätzlich ist häufig ein QNG-Zertifikat notwendig, um die Nachhaltigkeit des Gebäudes zu belegen.
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Nein, sie ist nur für Neubauten oder den erstmaligen Kauf neuer Wohngebäude anwendbar.
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Ja, die Kombination der Sonder-AfA mit KfW-Krediten ist möglich, solange die festgelegten Förderkriterien erfüllt werden.
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Die Beantragung der Sonder-AfA muss im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung erfolgen. Wichtig ist hierbei das genaue Datum der Fertigstellung oder des Kaufvertragsabschlusses.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist für zahlreiche Förderprogramme, die zur Sonder-AfA berechtigen, unerlässlich, da es die Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit des Bauprojekts nachweist.
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Ja, die Sonder-AfA muss in Berlin aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden und erfordert den Nachweis der Förderfähigkeit.
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Die Sonder-AfA senkt die Steuerbelastung signifikant, erhöht die Wirtschaftlichkeit von Neubauprojekten und macht umweltfreundliche Investitionen attraktiver.
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