Sonder-AfA für Zertifizierungen in Berlin
Die Sonder-AfA in Berlin gewährt bedeutende steuerliche Vorteile, um den Bau von umweltfreundlichen und zukunftsorientierten Gebäuden zu unterstützen. Bauherren und Investoren können von dieser Regelung profitieren, wenn ihre Projekte die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und durch eine anerkannte Zertifizierung, wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, bestätigt werden. Auf diese Weise schafft die Sonder-AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Ihr Weg zu mehr Förderung

Steuerliche Förderung für nachhaltigen Wohnbau in
Berlin
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG in Berlin ermöglicht es, zusätzlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben, während die reguläre AfA (lineare Abschreibung) bei Wohngebäuden in der Regel 2–3 % pro Jahr beträgt. Insgesamt können bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten geltend gemacht werden. Diese erhöhte Abschreibung führt zu einer spürbaren Senkung der Steuerlast in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität der Investoren erheblich. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) errichtet wird und das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält.
Das QNG-Siegel wird über anerkannte Zertifizierungssysteme wie die DGNB, BiRN oder den Verein NaWoh vergeben. Somit ist die Sonder-AfA in Berlin nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern auch ein effektives Mittel, um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität zu vereinen.
Kriterien und Anforderungen
Damit Ihr Projekt von der Sonder-AfA profitieren kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeitraum der Bauanträge
Die Sonder-AfA steht für Bauanträge zur Verfügung, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 eingereicht werden.
Maximale Baukosten
Die Baukosten für den Erwerb oder die Herstellung dürfen maximal 5.200 € pro Quadratmeter betragen.
Bemessungsgrundlage
Die Sonder-AfA ermöglicht eine Abschreibung auf Basis von maximal 4.000 € pro Quadratmeter.
Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung bietet die Möglichkeit, jährlich 5 % über einen Zeitraum von vier Jahren abzuschreiben.
Zertifizierung
Voraussetzung um die Sonder-AfA in Anspruch nehmen zu können, ist der Neubau eines Effizienzhaus 40 (EH40).
Nicht förderfähig
Bestandsumbauten und selbstgenutztes Wohneigentum sind von der Förderung ausgeschlossen.

Vorteile der Sonder-AfA für Wohnungsneubau in
Berlin
Die Sonder-AfA ermöglicht in Berlin eine zukunftsorientierte Investition mit zusätzlichem Nutzen. Reving arbeitet mit Ihnen zusammen, um ein umfassendes Förderkonzept zu entwickeln, das Gebäude sowohl umweltfreundlich als auch wirtschaftlich und sozial nachhaltig gestaltet.
Ihr kompetentes Team für nachhaltiges Bauen in Berlin
In Berlin und Umgebung stehen Ihnen unsere erfahrenen DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten mit individuell angepassten Konzepten zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Realisierung energieeffizienter Neubauprojekte, nachhaltiger Sanierungen und zukunftsorientierter Stadtentwicklungen. Dabei nutzen wir gezielt steuerliche Fördermöglichkeiten wie die Sonder-AfA, um Ihre Investitionen in den ersten Jahren optimal abzuschreiben. Zusätzlich bieten wir Beratungen zu weiteren Green-Building-Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an, sowie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzierungen, um Ihr Bauvorhaben nachhaltig und wirtschaftlich optimal zu gestalten.











FAQ
Wir beantworten die häufigsten Fragen, um Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.
Gemeinsam Nachhaltigkeit sichtbar machen.
Von Energieberatung und Zertifizierung bis zur technischen Planung begleiten wir Projekte mit klaren Prozessen, fundierter Expertise und nachhaltigen Lösungen.



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