Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Bochum haben Bauherren und Investoren die Möglichkeit, durch die Sonder-AfA signifikante steuerliche Vorteile zu nutzen. Diese Förderung ist besonders vorteilhaft für Projekte, die auf nachhaltige Neubauten oder die Sanierung bestehender Gebäude abzielen. Eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist dabei von zentraler Bedeutung, da sie sicherstellt, dass die Bauprojekte sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Standards erfüllen.
Jetzt Beratung anfordern!In Bochum bietet die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG Bauherren und Investoren die Möglichkeit, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen jährlich 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich abzusetzen. Dies resultiert in einer Gesamtersparnis von bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten, was die Steuerlast in den Anfangsjahren erheblich reduziert und die Liquidität der Investoren verbessert.
Um diese steuerlichen Vorteile zu nutzen, muss das Bauprojekt den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) erfüllen und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet sein. Zertifizierungssysteme wie DGNB, BiRN oder der Verein NaWoh gewährleisten die Vergabe des QNG-Siegels. Die Sonder-AfA in Bochum verbindet somit steuerliche Anreize mit der Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutzmaßnahmen.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Förderung ist möglich für Bauanträge, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Die Sonder-AfA erlaubt, pro Jahr bis zu 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben.
Gefördert werden Baukosten bis zu 5.200 € je Quadratmeter beim Kauf oder Neubau.
Um die steuerliche Förderung durch die Sonder-AfA zu erhalten, muss das Gebäude als EH40 errichtet werden.
Maximal 4.000 € pro Quadratmeter werden für die Berechnung der Sonder-AfA angesetzt.
Ausgeschlossen sind Bauvorhaben an Bestandsgebäuden und selbst genutztes Wohneigentum.

In Bochum bietet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren ausgezeichnete Möglichkeiten. Reving unterstützt Sie dabei, ein Förderkonzept zu erstellen, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.
In Bochum und der Umgebung sind unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten bereit, Ihnen mit individuellen Lösungen zu helfen. Wir unterstützen Sie von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung Ihres Bauprojekts. Dabei nutzen wir die Sonder-AfA gezielt, um die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren optimal auszuschöpfen. Außerdem beraten wir Sie zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen an. So stellen wir sicher, dass Ihr Projekt sowohl ökologisch nachhaltig als auch wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt wird.
















Projektstart und Zieldefinition
Der Beginn eines Bauprojekts erfordert eine umfassende Analyse, um die nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten. Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater bestimmen wir die geeignete DGNB-Zertifizierungsstufe und prüfen die Möglichkeit, das QNG-Siegel zu erlangen. Dadurch stellen wir sicher, dass alle ökologischen und ökonomischen Standards von Anfang an eingehalten werden.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine präzise Planung ist unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA optimal zu nutzen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung energieeffizienter Baukonzepte und der Verwendung umweltfreundlicher Materialien. Alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich der Nachweise zu Baukosten, Energieeffizienz und Materialeinsatz, müssen rechtzeitig eingereicht werden, um die Förderfähigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile sicherzustellen.
Dokumentation und Einreichung
Für die erfolgreiche Beantragung der Sonder-AfA ist es entscheidend, alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Baukosten, Energieeffizienz und Materialnachweise, sorgfältig vorzubereiten und rechtzeitig bei den zuständigen Behörden einzureichen. Diese prüfen die Unterlagen gründlich, um die korrekte Gewährung der Förderung sicherzustellen. So können Bauherren und Investoren die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und ihre Liquidität verbessern.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Nach erfolgreicher Zertifizierung des Bauprojekts können die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA voll ausgeschöpft werden. Gebäude, die nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet wurden, erfüllen nicht nur die ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards, sondern bieten auch eine langfristige Wertstabilität und eine effiziente Betriebsführung. Diese Vorteile tragen dazu bei, die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt zu erhöhen und die Investitionsrendite zu maximieren.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Die frühzeitige Einbindung eines DGNB-Auditors ist entscheidend für den Erfolg eines nachhaltigen Bauprojekts. Der Auditor stellt sicher, dass alle DGNB- und QNG-Anforderungen von Anfang an in die Planung integriert werden. Dies umfasst die Optimierung der Energieeffizienz, die Auswahl umweltfreundlicher Materialien und die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
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In Bochum haben Bauherren die Möglichkeit, die Kosten für umweltfreundliche Wohngebäude durch die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich abzusetzen. Diese Förderung ergänzt die reguläre Abschreibung und trägt dazu bei, die Steuerlast in den ersten Jahren signifikant zu senken.
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Die Sonder-AfA ist für Bauherren und Investoren zugänglich, die entweder neue, nachhaltige Gebäude errichten oder bestehende Immobilien sanieren, vorausgesetzt, sie erfüllen die festgelegten Förderkriterien. In der Regel ist eine Zertifizierung nach Standards wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.
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Mit der Sonder-AfA können Bauherren und Investoren jährlich 5 % der Baukosten zusätzlich zu den regulären Abschreibungen über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich absetzen. Dies führt zu einer Gesamtabsetzung von bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten, was die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich reduziert.
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Um die Sonder-AfA in Bochum in Anspruch zu nehmen, muss das Bauprojekt den Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ gerecht werden. Zusätzlich ist ein QNG-Zertifikat erforderlich, um die nachhaltige Bauweise zu belegen.
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Nein, die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG ist ausschließlich für neu errichtete Wohngebäude oder den Erwerb neuer Wohnungen vorgesehen. Für Bestandsgebäude ist sie nicht verfügbar. Stattdessen können andere Förderprogramme, wie solche für Sanierungen oder Modernisierungen, genutzt werden.
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Ja, die Sonder-AfA lässt sich mit KfW-Förderkrediten kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass das Bauprojekt die erforderlichen Nachhaltigkeitsstandards, wie den Effizienzhaus-40-Standard, erfüllt und zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert ist.
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Um die Sonder-AfA zu nutzen, ist es erforderlich, den Antrag im Jahr des Erwerbs oder der Fertigstellung des Bauprojekts einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Förderberechtigung nicht verfällt.
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Das QNG-Siegel gewährleistet die Erfüllung umweltfreundlicher und nachhaltiger Standards. Es ist von wesentlicher Bedeutung für die Teilnahme an Förderprogrammen wie der Sonder-AfA, um steuerliche Vorteile zu sichern.
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Ja, um die Sonder-AfA zu erhalten, muss sie aktiv beim Finanzamt in Bochum über die Steuererklärung beantragt werden. Der Nachweis, dass das Bauvorhaben die Förderkriterien erfüllt, wie etwa durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), ist erforderlich.
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Mit der Sonder-AfA kannst du jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre absetzen, was die Steuerlast senkt und die Liquidität erhöht. Diese Regelung fördert nachhaltige Bauweisen und energieeffiziente Standards, was den langfristigen Wert deiner Immobilie steigert.
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