Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Bonn können Bauherren und Investoren durch die Sonder-AfA erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Diese Förderung ist besonders wertvoll für Projekte, die auf nachhaltige Neubauten oder die Sanierung bestehender Gebäude abzielen. Eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist entscheidend, da sie sicherstellt, dass die Bauprojekte sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Standards erfüllen.
Jetzt Beratung anfordern!In Bonn können Bauherren und Investoren von der Sonder-AfA gemäß § 7b EStG profitieren, die es ihnen ermöglicht, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre steuerlich abzusetzen. Dies führt zu einer Gesamtersparnis von bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten, was die Steuerlast in den Anfangsjahren erheblich reduziert und die Liquidität der Investoren verbessert.
Um diese steuerlichen Vorteile zu nutzen, muss das Bauprojekt den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) erfüllen und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet sein. Zertifizierungssysteme wie DGNB, BiRN oder der Verein NaWoh gewährleisten die Vergabe des QNG-Siegels. Die Sonder-AfA in Bonn verbindet somit steuerliche Anreize mit der Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutzmaßnahmen.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Bauvorhaben, deren Antragstellung im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 01.10.2029 erfolgt, können die Förderung beanspruchen.
Die Sonder-AfA erlaubt eine jährliche Abschreibung von bis zu 5 % der Baukosten für vier Jahre.
Für Neubau oder Erwerb eines Gebäudes liegt die Obergrenze der förderfähigen Kosten bei 5.200 €/m².
Planung und Bau müssen den EH40-Standard erfüllen, damit die Sonder-AfA greift.
Die Bemessungsgrundlage pro Quadratmeter beträgt bei der Sonder-AfA maximal 4.000 €.
Die Förderung gilt nicht für Renovierungen bestehender Gebäude oder Eigenheime.

Die Sonder-AfA in Bonn eröffnet Bauherren und Investoren hervorragende Chancen. Reving hilft Ihnen, ein Förderkonzept zu erstellen, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.
Unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten in Bonn und Umgebung sind bereit, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Wir unterstützen Sie von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung Ihres Bauprojekts. Die Sonder-AfA nutzen wir gezielt, um die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren optimal auszuschöpfen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen an. So stellen wir sicher, dass Ihr Projekt sowohl ökologisch nachhaltig als auch wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt wird.
















Initiierung des Projekts und Zielbestimmung
Der Beginn eines Bauprojekts verlangt eine detaillierte Analyse, um die nachhaltige Umsetzung zu sichern. Zusammen mit unserem Auditor oder Berater ermitteln wir die geeignete DGNB-Zertifizierungsstufe und prüfen die Option, das QNG-Siegel zu erlangen. Dadurch stellen wir sicher, dass alle ökologischen und ökonomischen Standards von Anfang an erfüllt werden.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Um die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA optimal zu nutzen, ist eine präzise Planung unerlässlich. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Baukonzepten, die sowohl energieeffizient als auch umweltfreundlich sind. Alle erforderlichen Unterlagen, wie Nachweise zu Baukosten, Energieeffizienz und Materialeinsatz, müssen rechtzeitig eingereicht werden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen und die steuerlichen Vorteile zu maximieren.
Dokumentation und Nachweisführung
Für die erfolgreiche Beantragung der Sonder-AfA ist eine präzise und vollständige Dokumentation notwendig. Dazu zählen detaillierte Angaben zu Baukosten, Energiekennwerten sowie den eingesetzten Materialien. Alle Unterlagen sollten sorgfältig aufbereitet und termingerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Die sorgfältige Prüfung durch die Ämter gewährleistet, dass die Förderung korrekt bewilligt wird. Auf diese Weise können Bauherren und Investoren die steuerlichen Vorteile maximal ausschöpfen und ihre Liquidität nachhaltig stärken.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Nach erfolgreicher Zertifizierung des Bauprojekts können die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA voll ausgeschöpft werden. Gebäude, die nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet wurden, erfüllen nicht nur die ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards, sondern bieten auch eine langfristige Wertstabilität und eine effiziente Betriebsführung. Diese Vorteile tragen dazu bei, die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt zu erhöhen und die Investitionsrendite zu maximieren.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Die frühzeitige Einbindung eines DGNB-Auditors ist entscheidend für den Erfolg eines nachhaltigen Bauprojekts. Der Auditor stellt sicher, dass alle DGNB- und QNG-Anforderungen von Anfang an in die Planung integriert werden. Dies umfasst die Optimierung der Energieeffizienz, die Auswahl umweltfreundlicher Materialien und die Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
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In Bonn können Bauherren die Kosten für umweltfreundliche Wohngebäude durch die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich geltend machen. Diese Förderung ergänzt die reguläre Abschreibung und hilft, die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich zu reduzieren.
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Die Sonder-AfA ist für Bauherren und Investoren zugänglich, die entweder neue, nachhaltige Gebäude errichten oder bestehende Immobilien sanieren, sofern sie die festgelegten Förderkriterien erfüllen. In der Regel ist eine Zertifizierung nach Standards wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.
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Mit der Sonder-AfA können Bauherren und Investoren jährlich 5 % der Baukosten zusätzlich zu den regulären Abschreibungen über vier Jahre steuerlich absetzen. Dies führt zu einer Gesamtabsetzung von bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten, wodurch die Steuerlast in den Anfangsjahren signifikant reduziert wird.
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Um die Sonder-AfA in Bonn zu nutzen, muss das Bauprojekt die Kriterien des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllen. Ein QNG-Zertifikat ist ebenfalls erforderlich, um die nachhaltige Bauweise nachzuweisen.
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Nein, die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG ist nur für den Neubau von Wohngebäuden oder den Erwerb neuer Wohnungen vorgesehen. Für bestehende Immobilien ist sie nicht verfügbar. Andere Förderprogramme, wie für Sanierungen oder Modernisierungen, können stattdessen genutzt werden.
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Ja, es ist möglich, die Sonder-AfA mit KfW-Förderkrediten zu kombinieren. Dafür muss das Bauprojekt die geforderten Nachhaltigkeitsstandards, wie den Effizienzhaus-40-Standard, einhalten und zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert sein.
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Für die Nutzung der Sonder-AfA ist es notwendig, den Antrag im Jahr des Erwerbs oder der Fertigstellung des Bauprojekts einzureichen. So wird gewährleistet, dass die Förderberechtigung nicht verloren geht.
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Das QNG-Siegel gewährleistet die Erfüllung umweltfreundlicher und nachhaltiger Standards. Es ist von wesentlicher Bedeutung für die Teilnahme an Förderprogrammen wie der Sonder-AfA, um steuerliche Vorteile zu sichern.
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Ja, um die Sonder-AfA zu erhalten, ist es notwendig, sie aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt in Bonn zu beantragen. Ein Nachweis, dass das Bauvorhaben die erforderlichen Förderkriterien erfüllt, wie zum Beispiel durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), muss erbracht werden.
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Die Sonder-AfA erlaubt es Ihnen, jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzusetzen, was die Steuerlast senkt und die Liquidität erhöht. Diese Regelung fördert nachhaltige Baupraktiken und energieeffiziente Standards, wodurch der langfristige Wert Ihrer Immobilie gesteigert wird.
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