Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Die Sonder-AfA unterstützt Bauherren und Investoren in Dortmund und Umgebung dabei, nachhaltige und zukunftsfähige Gebäude zu realisieren, indem sie attraktive steuerliche Vorteile bietet. Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt und beispielsweise mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert wird. So setzt die Sonder-AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!In Dortmund können Bauherren mit der Sonder-AfA nach § 7b EStG jährlich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären Abschreibung über vier Jahre steuerlich absetzen. Dadurch lassen sich bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten geltend machen, was die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senkt und die Liquidität der Investoren verbessert.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) errichtet wird und das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Das Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA in Dortmund kombiniert somit steuerliche Vorteile mit der Förderung nachhaltiger Bauweise, Klimaschutz und einer langfristigen wirtschaftlichen Attraktivität.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Förderberechtigt sind Bauanträge, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Jährlich können bis zu 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich abgesetzt werden.
Die maximal förderfähigen Baukosten für Kauf oder Neubau liegen bei 5.200 € pro Quadratmeter.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA ist, dass Planung und Ausführung den Anforderungen eines EH40 entsprechen.
Für die Berechnung der Sonder-AfA gilt eine maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 € pro Quadratmeter.
Nicht gefördert werden Bestandsumbauten und selbstgenutztes Wohneigentum.

In Dortmund eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren besondere Chancen. Reving begleitet Sie bei der Entwicklung eines Förderkonzepts, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Rentabilität und soziale Verantwortung in Ihren Bauprojekten vereint.
In Dortmund und Umgebung bieten unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten maßgeschneiderte Strategien für Bauherren und Investoren. Wir begleiten Projekte von der Planung bis zur Umsetzung, sei es bei energieeffizienten Neubauten, nachhaltigen Sanierungen oder innovativen Stadtentwicklungen. Die Sonder-AfA wird gezielt genutzt, um die Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Investitionen in den ersten Jahren zu maximieren. Zusätzlich bieten wir Beratung zu Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an und übernehmen weitere Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, um Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich optimal zu gestalten.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Zu Beginn eines jeden Bauprojekts ist eine gründliche Analyse unerlässlich, um die Nachhaltigkeit des geplanten Bau- oder Sanierungsvorhabens zu gewährleisten. Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater wird die angestrebte DGNB-Zertifizierungsstufe festgelegt und geprüft, ob das QNG-Siegel erreicht werden kann. Diese Schritte sind entscheidend, um die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen und eine nachhaltige Bauweise sicherzustellen.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Für die Förderung ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Nachhaltigkeitsaspekte wie energieeffiziente Bauweise und umweltfreundliche Materialien werden berücksichtigt. Alle notwendigen Unterlagen, darunter Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und Materialien, werden fristgerecht eingereicht, sodass die Förderfähigkeit und die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA gewährleistet sind.
Einreichung und Prüfung
Alle notwendigen Unterlagen für die Förderung werden sorgfältig vorbereitet. Dazu gehören Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten, eingesetzten Materialien und weiteren relevanten Förderkriterien. Die Anträge werden fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht und geprüft, um die ordnungsgemäße Gewährung der Förderung sicherzustellen.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Sobald das Projekt abgeschlossen und die Zertifizierung erteilt ist, können alle steuerlichen Vorteile der Förderung vollständig genutzt werden. Nachhaltig errichtete Gebäude, die ökologische, ökonomische und soziale Kriterien erfüllen, profitieren nicht nur von steuerlichen Entlastungen, sondern steigern auch langfristig ihren Wert und ihre Betriebseffizienz.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
In der Planungsphase ist es entscheidend, die Anforderungen des gewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu berücksichtigen. Aspekte wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialauswahl und Nutzerkomfort werden von Anfang an integriert. Unser zertifizierter DGNB-Auditor begleitet den gesamten Prozess, um eine umfassend nachhaltige Planung sicherzustellen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Dortmund ermöglicht die Sonder-AfA Bauherren, die Baukosten nachhaltiger Wohngebäude zusätzlich steuerlich abzusetzen. Sie ergänzt die übliche lineare Abschreibung und trägt dazu bei, die Steuerlast deutlich zu senken.
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Anspruch auf die Sonder-AfA haben Bauherren und Investoren, die nachhaltige Neubauten errichten oder Bestandsgebäude sanieren und dabei die festgelegten Förderkriterien erfüllen. In der Regel ist hierfür eine Zertifizierung nach anerkannten Standards wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.
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Bauherren profitieren finanziell von der Sonder-AfA, indem sie jedes Jahr bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung geltend machen können. Dieser Vorteil gilt für maximal vier Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes und reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich.
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In Dortmund ist Voraussetzung für die Sonder-AfA, dass das Gebäude die Kriterien des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllt. Zudem wird üblicherweise ein QNG-Zertifikat benötigt, das die nachhaltige Umsetzung des Bauprojekts bestätigt.
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Die Sonder-AfA ist ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude vorgesehen und kann nicht für Bestandsimmobilien genutzt werden.
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Ja, die Sonder-AfA lässt sich mit KfW-Krediten kombinieren, vorausgesetzt, dass alle definierten Förderkriterien erfüllt sind.
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Die Sonder-AfA sollte im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beantragt werden. Dabei ist es wichtig, das genaue Datum der Fertigstellung oder des Abschlusses des Kaufvertrags zu berücksichtigen.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein zentraler Nachweis dafür, dass ein Bauprojekt nachhaltig geplant und ökologisch umgesetzt wurde. Viele Förderprogramme, darunter die Sonder-AfA, setzen diese Zertifizierung voraus, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile nur für umweltfreundliche und zukunftsfähige Gebäude gewährt werden.
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In Dortmund ist es erforderlich, die Sonder-AfA aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt zu beantragen. Dabei muss die Förderfähigkeit des Projekts nachgewiesen werden.
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Die Sonder-AfA ermöglicht spürbare steuerliche Vorteile, steigert die Wirtschaftlichkeit von Neubauprojekten und fördert gezielt Investitionen in nachhaltige Bauvorhaben.
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