Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Duisburg haben Bauherren und Investoren die Möglichkeit, durch die Sonder-AfA erhebliche steuerliche Vorteile zu erzielen. Diese Förderung ist besonders attraktiv für Projekte, die auf nachhaltige Neubauten oder die Modernisierung bestehender Gebäude abzielen. Eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist dabei entscheidend, da sie sicherstellt, dass die Bauprojekte nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche und soziale Standards erfüllen. Dies bedeutet, dass die Bauvorhaben nicht nur umweltfreundlich sind, sondern auch wirtschaftlich rentabel und sozial verantwortungsvoll umgesetzt werden.
Jetzt Beratung anfordern!In Duisburg können Bauherren von der Sonder-AfA gemäß § 7b EStG profitieren, indem sie zusätzlich zu den regulären Abschreibungen 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich absetzen. Dies ermöglicht es, bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abzusetzen, was die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich reduziert und die Liquidität der Investoren verbessert.
Um diese Vorteile zu nutzen, muss das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllen und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet sein. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA in Duisburg bietet somit nicht nur steuerliche Vorteile, sondern fördert auch nachhaltige Bauweisen und den Klimaschutz.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Bauanträge innerhalb des Zeitraums 1. Januar 2023 bis 1. Oktober 2029 können gefördert werden.
Pro Jahr lassen sich maximal 5 % der Baukosten für vier Jahre steuerlich absetzen.
Die Fördersumme pro Quadratmeter Baukosten ist beim Kauf oder Neubau auf 5.200 € begrenzt.
Für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA ist die Umsetzung nach den Vorgaben eines EH40 erforderlich.
Bei der Sonder-AfA wird pro Quadratmeter eine Höchstgrenze von 4.000 € angesetzt.
Förderberechtigt sind nur Neubauten. Umbauten bestehender Gebäude und selbstgenutztes Eigentum sind ausgeschlossen.

In Duisburg eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren exzellente Chancen. Reving steht Ihnen zur Seite, um ein Förderkonzept zu erarbeiten, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.
In Duisburg und der umliegenden Region bieten unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten Bauherren und Investoren individuell angepasste Lösungen. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von der initialen Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung. Dabei nutzen wir die Sonder-AfA strategisch, um die steuerlichen Vorteile in den Anfangsjahren voll auszuschöpfen. Darüber hinaus beraten wir zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten zusätzliche Dienstleistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen an. Auf diese Weise gewährleisten wir, dass Ihr Projekt sowohl ökologisch nachhaltig als auch wirtschaftlich rentabel realisiert wird.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Vor dem Start eines Bauprojekts führen wir eine umfassende Analyse durch, um sicherzustellen, dass es nachhaltig umgesetzt werden kann. Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater bestimmen wir die geeignete DGNB-Zertifizierungsstufe und prüfen die Erreichbarkeit des QNG-Siegels. Dadurch gewährleisten wir von Beginn an die Einhaltung ökologischer und ökonomischer Standards.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um die Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen. Im Mittelpunkt stehen dabei energieeffiziente Baukonzepte und die Verwendung nachhaltiger Materialien. Alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und Materialeinsatz, werden fristgerecht eingereicht, um die Förderfähigkeit und die steuerlichen Vorteile zu gewährleisten.
Einreichung und Prüfung
Um die Sonder-AfA erfolgreich zu beantragen, müssen alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Nachweise zu Baukosten, Energieeffizienz und verwendeten Materialien, sorgfältig vorbereitet werden. Diese Unterlagen sind fristgerecht bei den zuständigen Behörden einzureichen. Eine gründliche Prüfung durch die Behörden stellt sicher, dass die Förderung ordnungsgemäß bewilligt wird, was den Bauherren und Investoren die geplanten steuerlichen Vorteile sichert.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Um die Sonder-AfA optimal zu nutzen, müssen alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Baukosten, Energiekennwerte und Materialnachweise, sorgfältig vorbereitet und fristgerecht eingereicht werden. Die zuständigen Behörden führen eine umfassende Prüfung durch, um sicherzustellen, dass die Förderung korrekt gewährt wird. Dies sichert den Bauherren und Investoren die geplanten steuerlichen Vorteile.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Bereits in der Planungsphase legen wir großen Wert darauf, die Anforderungen des gewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu berücksichtigen. Aspekte wie Energieeffizienz, umweltfreundliche Materialien, Ressourcenschonung, Rückbaubarkeit und Nutzerkomfort werden von Anfang an in die Planung integriert. Ein zertifizierter DGNB-Auditor begleitet das Projekt kontinuierlich, um eine durchgehend nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Duisburg haben Bauherren die Möglichkeit, die Kosten für umweltfreundliche Wohngebäude durch die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich geltend zu machen. Diese Förderung ergänzt die reguläre Abschreibung und trägt dazu bei, die Steuerlast in den ersten Jahren signifikant zu senken.
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Die Sonder-AfA ist für Bauherren und Investoren zugänglich, die entweder neue, nachhaltige Gebäude errichten oder bestehende Immobilien sanieren und dabei die festgelegten Förderkriterien einhalten. In der Regel ist eine Zertifizierung nach anerkannten Standards, wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), erforderlich.
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Durch die Sonder-AfA können Investoren jährlich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur linearen Abschreibung absetzen. Dieser Vorteil gilt für vier Jahre nach der Fertigstellung und reduziert die Steuerlast erheblich, was die Liquidität und Rentabilität steigert.
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Um die Sonder-AfA in Duisburg in Anspruch zu nehmen, muss das Bauprojekt den Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ gerecht werden. Zusätzlich ist in der Regel ein QNG-Zertifikat notwendig, das die nachhaltige Bauweise des Projekts belegt.
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Nein, die Sonder-AfA ist nur für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude anwendbar. Bestehende Immobilien, die saniert oder renoviert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
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Ja, Bauherren haben die Möglichkeit, die Sonder-AfA in Kombination mit KfW-Krediten zu nutzen, um die finanziellen Vorteile ihres Bauprojekts bestmöglich zu maximieren.
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Um die Sonder-AfA nutzen zu können, ist es erforderlich, den Antrag im Jahr des Erwerbs oder der Fertigstellung des Bauprojekts einzureichen. Dies stellt sicher, dass die Förderberechtigung gewahrt bleibt.
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Ein Gebäude mit dem QNG-Siegel weist nachweislich umweltfreundliche und nachhaltige Standards auf. Dieses Zertifikat ist eine wesentliche Voraussetzung für zahlreiche Förderprogramme, einschließlich der Sonder-AfA, um steuerliche Anreize zu sichern.
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In Duisburg müssen Bauherren die Sonder-AfA über ihre Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dabei ist es wichtig, dass alle erforderlichen Nachweise zur Förderfähigkeit des Bauprojekts vollständig und korrekt vorliegen.
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Die Sonder-AfA bietet Bauherren erhebliche steuerliche Vorteile, steigert die Rentabilität ihrer Neubauprojekte und fördert gezielt Investitionen in nachhaltige und umweltfreundliche Bauvorhaben.
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