Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Essen ermöglicht die Sonder-AfA Bauherren und Investoren, durch steuerliche Anreize umweltfreundliche und zukunftssichere Gebäude zu errichten. Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt die definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und beispielsweise mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ausgezeichnet wird. Auf diese Weise fördert die Sonder-AfA gezielt die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!In Essen erlaubt die Sonder-AfA nach § 7b EStG Bauherren, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen jährlich 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend zu machen. Dadurch können bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden, was die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senkt und die Liquidität der Investoren verbessert.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Systemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. So verbindet die Sonder-AfA in Essen steuerliche Vorteile mit der Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutz.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Bauanträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 gestellt werden, sind förderberechtigt.
Die Baukosten lassen sich pro Jahr bis zu 5 % über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend machen.
Die maximale Förderung für Baukosten beim Kauf oder Neubau beträgt 5.200 € je Quadratmeter.
Voraussetzung für die Nutzung der Sonder-AfA ist die Einhaltung der Standards eines EH40 bei Planung und Umsetzung.
Bei der Sonder-AfA wird pro Quadratmeter eine Höchstgrenze von 4.000 € angesetzt.
Ausgeschlossen von der Förderung sind bestehende Umbauten und selbstgenutztes Eigentum.

In Essen eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren herausragende Chancen. Reving steht Ihnen zur Seite, um ein Förderkonzept zu entwickeln, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.
In Essen und Umgebung unterstützen unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten Bauherren und Investoren mit individuell abgestimmten Strategien. Wir begleiten jedes Projekt von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung, egal ob es sich um energieeffiziente Neubauten, nachhaltige Sanierungen oder zukunftsweisende Stadtentwicklungen handelt. Dabei wird die Sonder-AfA gezielt eingesetzt, um die steuerlichen Abschreibungsvorteile in den ersten Jahren optimal zu nutzen. Zusätzlich beraten wir zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten ergänzende Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, damit Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich bestmöglich realisiert wird.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Der Start eines Bauprojekts erfordert eine gründliche Analyse, um die Nachhaltigkeit des geplanten Bau- oder Sanierungsvorhabens sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit unserem Auditor oder Berater wird die angestrebte DGNB-Zertifizierungsstufe festgelegt und geprüft, ob das QNG-Siegel erreicht werden kann. Diese Schritte sind entscheidend, um die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen und eine nachhaltige Bauweise zu gewährleisten.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Dabei werden energieeffiziente Bauweisen und umweltfreundliche Materialien in den Vordergrund gestellt. Alle notwendigen Unterlagen, einschließlich der Nachweise zu Baukosten, Energieeffizienz und Materialverwendung, werden fristgerecht eingereicht, um die Förderfähigkeit und die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA zu gewährleisten.
Einreichung und Prüfung
Alle erforderlichen Unterlagen für die Förderung werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dazu zählen Nachweise über Baukosten, Energieeffizienz, verwendete Materialien und andere relevante Kriterien. Die Anträge werden fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht und einer gründlichen Prüfung unterzogen, um die ordnungsgemäße Bewilligung der Förderung sicherzustellen.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Sobald das Bauprojekt abgeschlossen und die Zertifizierung erteilt ist, lassen sich die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA vollständig nutzen. Nachhaltig gebaute Immobilien, die den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Standards entsprechen, senken die Steuerlast und steigern gleichzeitig den langfristigen Wert sowie die Effizienz des Gebäudes.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
In der Planungsphase ist es essenziell, die Vorgaben des gewählten DGNB-Systems sowie des QNG-Standards frühzeitig einzubeziehen. Aspekte wie Energieeffizienz, Materialwahl, Ressourcenschonung, Rückbaubarkeit und Nutzerkomfort werden von Anfang an berücksichtigt. Ein zertifizierter DGNB-Auditor begleitet den gesamten Prozess, um eine durchgehend nachhaltige Planung sicherzustellen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
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In Essen haben Bauherren die Möglichkeit, die Baukosten für nachhaltige Wohngebäude über die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich geltend zu machen. Diese Förderung ergänzt die reguläre lineare Abschreibung und trägt dazu bei, die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich zu senken.
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Bauherren und Investoren, die nachhaltige Neubauten errichten oder bestehende Gebäude sanieren und die festgelegten Förderkriterien erfüllen, sind berechtigt, die Sonder-AfA zu nutzen. In der Regel ist eine Zertifizierung nach anerkannten Standards, wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), erforderlich.
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Investoren haben die Möglichkeit, durch die Sonder-AfA jährlich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung steuerlich abzusetzen. Dieser Vorteil ist für maximal vier Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes gültig und senkt die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich, was die Liquidität und Rentabilität der Investition erhöht.
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Um die Sonder-AfA in Essen nutzen zu können, muss das Gebäude die Kriterien des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllen. Zudem ist in der Regel ein QNG-Zertifikat notwendig, das die nachhaltige Bauweise des Projekts bestätigt.
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Nein, die Sonder-AfA kann nur für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude genutzt werden. Sanierungen oder Renovierungen bestehender Immobilien sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
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Ja, Bauherren können die Sonder-AfA mit KfW-Krediten kombinieren, um die finanziellen Vorteile für ihr Bauprojekt zu maximieren.
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Die Sonder-AfA kann nur genutzt werden, wenn der Antrag im selben Jahr gestellt wird, in dem das Gebäude fertiggestellt oder gekauft wurde. Dabei ist es entscheidend, das exakte Datum der Fertigstellung beziehungsweise des Kaufvertrags zu berücksichtigen, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.
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Das QNG-Siegel bestätigt, dass ein Bauvorhaben umweltfreundlich geplant und nachhaltig realisiert wurde. Viele Förderprogramme, darunter auch die Sonder-AfA, setzen diese Zertifizierung voraus, damit steuerliche Vorteile ausschließlich für energieeffiziente und zukunftsfähige Gebäude gewährt werden.
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Bauherren in Essen sind verpflichtet, die Sonder-AfA aktiv über ihre Steuererklärung beim Finanzamt zu beantragen. Es ist entscheidend, die Förderfähigkeit des Bauprojekts mit den erforderlichen Nachweisen zu untermauern.
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Die Sonder-AfA ermöglicht signifikante steuerliche Vorteile, steigert die Wirtschaftlichkeit von Neubauprojekten und fördert gezielt Investitionen in umweltfreundliche Bauvorhaben.
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