Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern

Sonder-AfA für Bauprojekte in Essen

In Essen ermöglicht die Sonder-AfA Bauherren und Investoren, durch steuerliche Anreize umweltfreundliche und zukunftssichere Gebäude zu errichten. Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt die definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und beispielsweise mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ausgezeichnet wird. Auf diese Weise fördert die Sonder-AfA gezielt die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.

Ihr Weg zu mehr Förderung

QNG
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Steuerliche Förderung für nachhaltigen Wohnbau in

Essen

In Essen erlaubt die Sonder-AfA nach § 7b EStG Bauherren, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen jährlich 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend zu machen. Dadurch können bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden, was die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senkt und die Liquidität der Investoren verbessert.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Systemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. So verbindet die Sonder-AfA in Essen steuerliche Vorteile mit der Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutz.

DGNB Nachhaltige Zertifizierung für Neubauten, Sanierungen und Quartiere.

NaWoh Nachhaltiges Qualitätssiegel für ökologische Wohngebäude.

BiRN Nachhaltige Planung und Bewertung energieeffizienter Wohngebäude.

Vorteile

Kriterien und Anforderungen

Damit Ihr Projekt von der Sonder-AfA profitieren kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Zeitraum der Bauanträge

Bauanträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 gestellt werden, sind förderberechtigt.

Maximale Baukosten

Die maximale Förderung für Baukosten beim Kauf oder Neubau beträgt 5.200 € je Quadratmeter.

Bemessungsgrundlage

Bei der Sonder-AfA wird pro Quadratmeter eine Höchstgrenze von 4.000 € angesetzt.

Sonderabschreibung

Die Baukosten lassen sich pro Jahr bis zu 5 % über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend machen.

Zertifizierung

Voraussetzung für die Nutzung der Sonder-AfA ist die Einhaltung der Standards eines EH40 bei Planung und Umsetzung.

Nicht förderfähig

Ausgeschlossen von der Förderung sind bestehende Umbauten und selbstgenutztes Eigentum.

Nachhaltiges Gebäude mit Text zu Sonder-AfA, Steuervorteilen, Nachhaltigkeit und Förderfähigkeit mit QNG-Zertifizierung.

Vorteile der Sonder-AfA für Wohnungsneubau in

Essen

In Essen eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren herausragende Chancen. Reving steht Ihnen zur Seite, um ein Förderkonzept zu entwickeln, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.

20 % Sonderabschreibung zusätzlich zur linearen AfA
Bessere Rentabilität & Kapitalrückfluss
Attraktivität für ESG-Investoren
Fördermittel kombinieren & maximieren
Kostenlose Erstberatung buchen

Ihr kompetentes Team für nachhaltige Bauprojekte in Essen

In Essen und Umgebung unterstützen unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten Bauherren und Investoren mit individuell abgestimmten Strategien. Wir begleiten jedes Projekt von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung, egal ob es sich um energieeffiziente Neubauten, nachhaltige Sanierungen oder zukunftsweisende Stadtentwicklungen handelt. Dabei wird die Sonder-AfA gezielt eingesetzt, um die steuerlichen Abschreibungsvorteile in den ersten Jahren optimal zu nutzen. Zusätzlich beraten wir zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten ergänzende Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, damit Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich bestmöglich realisiert wird.

Dennis Scholl
CEO / Founder
+49 176 5784 0998
Daniela Spiric
Nachhaltigkeitsauditorin
+49 610 9969 4122
Adina Balzer
Nachhaltigkeitsberaterin
+49 610 9969 4125
Lukas Pföhler
Energieberater
+49 610 9969 4121
Javiera Scholl-von Fabeck
Administrationsmanagerin
Nadine Falkenmayer
Administrationsmanagerin
+49 151 2517 6972
Anna-Lena Aicher
Energieberaterin
+49 610 9969 4124
Illustration von fünf Personen, die an Computern in einem Büro mit Pflanzen arbeiten.
Tilman Korinth
Energieberater
+49 610 9969 4124
Illustration von fünf Personen, die an Computern in einem Büro mit Pflanzen arbeiten.
Alina Sonntag
Energieberaterin
+49 610 9969 4124
Illustration von fünf Personen, die an Computern in einem Büro mit Pflanzen arbeiten.
Maximilian Huber
Energieberater
+49 610 9969 4124
Illustration von fünf Personen, die an Computern in einem Büro mit Pflanzen arbeiten.
Robin Köberle
Energieberater
+49 610 9969 4124

FAQ

Wir beantworten die häufigsten Fragen, um Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.

Welche Leistungen umfasst die Sonder-AfA im Zusammenhang mit der KfW-Förderung?
Wer ist berechtigt, die Sonder-AfA in Anspruch zu nehmen?
Welche finanziellen Vorteile bringt die Sonder-AfA für Investoren mit sich?
Unter welchen Bedingungen kann die Sonder-AfA beantragt werden?
Ist die Sonder-AfA für Sanierungen bestehender Gebäude verfügbar?
Können Bauherren sowohl die Sonder-AfA als auch KfW-Kredite für ein Projekt einsetzen?
Bis wann muss die Sonder-AfA beantragt werden?
Warum ist das QNG für die Sonder-AfA von entscheidender Bedeutung?
Muss die Sonder-AfA aktiv beim Finanzamt beantragt werden?
Was macht die Sonder-AfA für Neubauten so vorteilhaft?
Nachhaltige Ingenieurkompetenz

Gemeinsam Nachhaltigkeit sichtbar machen.

Von Energieberatung und Zertifizierung bis zur technischen Planung begleiten wir Projekte mit klaren Prozessen, fundierter Expertise und nachhaltigen Lösungen.

Dipl.-Ing. Vladi SchuralewGeschäftsführer der RevIng GmbH
Illustration einer modernen Stadt mit Hochhäusern und Baukränen im Hintergrund.