Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Die Sonder-AfA in Hamburg bietet erhebliche steuerliche Vorteile, um den Bau umweltfreundlicher und zukunftsorientierter Gebäude zu fördern. Bauherren und Investoren profitieren von dieser Regelung, wenn ihre Projekte die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und durch eine anerkannte Zertifizierung, wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, bestätigt werden. Dadurch schafft die Sonder-AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!Die Sonder-AfA nach § 7b EStG in Hamburg erlaubt es, zusätzlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben. Im Gegensatz zur regulären AfA (lineare Abschreibung), die normalerweise 2–3 % jährlich beträgt, können insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhte Abschreibung reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich und verbessert die Liquidität der Investoren. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) gebaut wird und das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält.
Das QNG-Siegel wird durch anerkannte Zertifizierungssysteme wie die DGNB, BiRN oder den Verein NaWoh vergeben. Somit bietet die Sonder-AfA in Hamburg nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ist auch ein wirksames Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftlicher Attraktivität.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Die Sonder-AfA kann für Bauanträge genutzt werden, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 eingereicht werden.
Die technische Qualität der Sonder-AfA in Hamburg zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, jährlich 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren abzuschreiben.
Die Baukosten für den Erwerb oder die Herstellung dürfen maximal 5.200 € pro Quadratmeter betragen.
Die Prozessqualität der Sonder-AfA in Hamburg erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung, um die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 (EH40) zu erfüllen.
Die Sonder-AfA bietet die Möglichkeit, Abschreibungen auf Basis von maximal 4.000 € pro Quadratmeter vorzunehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind sowohl bauliche Maßnahmen, die an bestehenden Gebäuden vorgenommen werden, als auch Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum.

Die Sonder-AfA bietet in Hamburg eine zukunftsweisende Investitionsmöglichkeit mit zusätzlichen Vorteilen. Reving kooperiert mit Ihnen, um ein umfassendes Förderkonzept zu erstellen, das Gebäude umweltfreundlich, wirtschaftlich und sozial nachhaltig gestaltet.
Unsere erfahrenen DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten stehen Ihnen in Hamburg und Umgebung mit maßgeschneiderten Konzepten zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung energieeffizienter Neubauten, nachhaltiger Renovierungen und zukunftsweisender Stadtentwicklungsprojekte. Dabei setzen wir gezielt steuerliche Fördermöglichkeiten wie die Sonder-AfA ein, um Ihre Investitionen in den ersten Jahren optimal abzuschreiben. Darüber hinaus bieten wir Beratungen zu weiteren Green-Building-Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an, sowie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzierungen, um Ihr Bauvorhaben nachhaltig und wirtschaftlich optimal zu gestalten.
















Projektstart und Zieldefinition
Am Anfang steht eine gründliche Analyse: Ist das geplante Bau- oder Sanierungsvorhaben für eine nachhaltige Umsetzung geeignet? Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater wird entschieden, welche DGNB-Zertifizierungsstufe angestrebt wird und ob das QNG-Siegel erreichbar ist.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Bereits in der frühen Phase der Projektentwicklung wird die Integration der Förderkriterien berücksichtigt. Dabei stehen Energieeffizienz, die Auswahl geeigneter Materialien und die Schonung von Ressourcen im Vordergrund. Ein zertifizierter DGNB-Auditor überwacht die Einhaltung aller Zertifizierungskriterien. Diese sorgfältige Planung ist entscheidend, um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten und die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA in Anspruch nehmen zu können.
Einreichung und Prüfung
Nach Abschluss der Planungsphase und der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen erfolgt eine umfassende Prüfung durch die DGNB. Die eingereichten Dokumente werden sorgfältig mit den Kriterien der angestrebten Zertifizierungsstufe abgeglichen. Sobald die Zielstufe erreicht ist und die QNG-Vorgaben erfüllt sind, steht der erfolgreichen Auszeichnung des Projekts nichts mehr im Wege.
Zertifikat und steuerliche Anerkennung
Nach erfolgreicher DGNB-Zertifizierung und QNG-Bestätigung wird die Nachhaltigkeit des Projekts offiziell anerkannt. Dies bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung, wodurch Investoren und Bauherren von erheblichen steuerlichen Vorteilen profitieren können. Die Zertifikatsvergabe stellt sicher, dass alle Nachhaltigkeitskriterien erfüllt sind, was nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch eine erhöhte Marktattraktivität mit sich bringt.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
In der Planungsphase ist es entscheidend, die Anforderungen des ausgewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu integrieren. Aspekte wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort werden frühzeitig in Betracht gezogen. Das Ziel ist eine umfassend nachhaltige Planung, die von unserem zertifizierten DGNB-Auditor begleitet wird.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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Die Sonder-AfA in Hamburg ermöglicht eine zusätzliche steuerliche Abschreibung für den Bau umweltfreundlicher Wohngebäude. Sie ergänzt die lineare Abschreibung und kann die Steuerlast erheblich mindern.
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Bauherren, Investoren und Käufer, die neu errichtete, umweltfreundliche Wohngebäude erwerben und die festgelegten KfW- und QNG-Kriterien erfüllen, können die Sonder-AfA in Anspruch nehmen.
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Jährlich können bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur linearen Abschreibung geltend gemacht werden, und das für einen Zeitraum von maximal vier Jahren nach der Fertigstellung.
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In Hamburg muss das Gebäude den Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ gerecht werden. Zusätzlich ist häufig ein QNG-Zertifikat erforderlich, um die nachhaltige Bauweise des Gebäudes zu belegen.
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Nein, die Sonder-AfA gilt ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude.
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Ja, die Sonder-AfA kann mit KfW-Krediten kombiniert werden, sofern die festgelegten Förderkriterien eingehalten werden.
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Die Beantragung der Sonder-AfA sollte im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes erfolgen. Dabei ist es entscheidend, das exakte Datum der Fertigstellung oder des Abschlusses des Kaufvertrags zu beachten.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist entscheidend für viele Förderprogramme, die zur Sonder-AfA berechtigen, da es die ökologische Verträglichkeit und nachhaltige Bauweise des Projekts bestätigt.
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Ja, in Hamburg muss die Sonder-AfA aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Es ist erforderlich, die Förderfähigkeit nachzuweisen.
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Die Sonder-AfA reduziert die Steuerlast erheblich, steigert die Rentabilität von Neubauprojekten und fördert umweltfreundliche Investitionen.
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