Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Hannover können Bauherren und Investoren durch die Sonder-AfA erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Diese Förderung ist besonders attraktiv für Projekte, die auf nachhaltige Neubauten oder die Modernisierung bestehender Gebäude abzielen. Eine Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist dabei entscheidend, da sie sicherstellt, dass die Bauprojekte nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche und soziale Standards erfüllen. Dies bedeutet, dass die Bauvorhaben umweltfreundlich, wirtschaftlich rentabel und sozial verantwortungsvoll umgesetzt werden.
Jetzt Beratung anfordern!In Hannover eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren attraktive steuerliche Möglichkeiten. Zusätzlich zu den regulären Abschreibungen können jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre geltend gemacht werden, was insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten ermöglicht. Dadurch sinkt die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich und die Liquidität der Investoren wird verbessert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Gebäude den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert ist. Anerkannte Zertifizierungssysteme wie DGNB, BiRN oder der Verein NaWoh stellen die Vergabe des QNG-Siegels sicher. Auf diese Weise verbindet die Sonder-AfA in Hannover steuerliche Vorteile mit der gezielten Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutzmaßnahmen.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Bauanträge, die im genannten Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 1. Oktober 2029 eingereicht werden, sind für die Förderung zugelassen
Steuerlich absetzbar sind jährlich bis zu 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren.
Für Neubau oder Kauf gilt eine maximale förderfähige Summe von 5.200 € pro Quadratmeter.
Nur wenn Planung und Realisierung den EH40-Anforderungen entsprechen, kann die Sonder-AfA geltend gemacht werden.
Bei der Ermittlung der Sonder-AfA gilt pro Quadratmeter eine Obergrenze von 4.000 €.
Nicht förderfähig sind Umbauten bestehender Gebäude und Immobilien, die selbst genutzt werden.

In Hannover eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren hervorragende Chancen. Reving steht Ihnen zur Seite, um ein Förderkonzept zu entwickeln, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.
In Hannover und der umliegenden Region stehen Ihnen unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite. Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Fertigstellung Ihres Bauprojekts. Dabei setzen wir die Sonder-AfA gezielt ein, um die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren optimal zu nutzen. Zusätzlich beraten wir Sie zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten weitere Dienstleistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen an. So stellen wir sicher, dass Ihr Projekt sowohl ökologisch nachhaltig als auch wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt wird.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Zu Beginn eines jeden Bauprojekts ist eine gründliche Analyse unerlässlich, um die nachhaltige Umsetzung sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit unserem Auditor oder Berater legen wir die passende DGNB-Zertifizierungsstufe fest und bewerten die Möglichkeit, das QNG-Siegel zu erreichen. So stellen wir sicher, dass von Anfang an alle ökologischen und ökonomischen Standards eingehalten werden.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen. Der Schwerpunkt liegt auf energieeffizienten Baukonzepten und der Nutzung umweltfreundlicher Materialien. Alle erforderlichen Dokumente, einschließlich der Nachweise zu Baukosten, Energieeffizienz und Materialeinsatz, müssen fristgerecht eingereicht werden, um die Förderfähigkeit und die damit verbundenen steuerlichen Vorteile zu gewährleisten.
Einreichung und Prüfung
Um die Sonder-AfA erfolgreich zu beantragen, ist es wichtig, alle relevanten Dokumente, wie Baukosten, Energieeffizienz und Materialnachweise, sorgfältig vorzubereiten und fristgerecht bei den zuständigen Behörden einzureichen. Diese prüfen die Unterlagen gründlich, um sicherzustellen, dass die Förderung korrekt gewährt wird. So können Bauherren und Investoren die geplanten steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen und von einer verbesserten Liquidität profitieren.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Nach Abschluss des Projekts und erfolgreicher Zertifizierung lassen sich die steuerlichen Vorteile der Förderung in vollem Umfang ausschöpfen. Gebäude, die nach nachhaltigen Maßstäben errichtet wurden, erfüllen nicht nur ökologische, ökonomische und soziale Anforderungen, sondern sichern zusätzlich eine hohe Wertstabilität und effiziente Betriebsführung.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Die Integration der DGNB- und QNG-Anforderungen sollte von Beginn an Teil der Planung sein. Im Mittelpunkt stehen Energieeffizienz, nachhaltige Materialwahl und ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen. Ein DGNB-Auditor begleitet das Projekt und gewährleistet die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
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In Hannover können Bauherren die Kosten für umweltfreundliche Wohngebäude durch die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich absetzen. Diese Förderung ergänzt die reguläre Abschreibung und hilft, die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich zu reduzieren.
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Die Sonder-AfA steht Bauherren und Investoren offen, die neue, nachhaltige Gebäude errichten oder bestehende Immobilien sanieren, sofern sie die Förderkriterien erfüllen. Eine Zertifizierung nach Standards wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist meist erforderlich.
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Mit der Sonder-AfA lassen sich zusätzlich zu den regulären Abschreibungen jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre steuerlich geltend machen. Insgesamt ergibt das bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten – ein erheblicher Vorteil, um die Steuerlast in den Anfangsjahren deutlich zu senken.
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Wer die Sonder-AfA in Hannover nutzen möchte, muss sicherstellen, dass das Bauprojekt den Standards des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ entspricht. Darüber hinaus ist ein QNG-Zertifikat als Nachweis für die nachhaltige Ausrichtung verpflichtend.
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Nein, die Sonder-AfA nach § 7b EStG richtet sich ausschließlich an neu errichtete Wohngebäude oder den Erwerb neuer Wohnungen. Für Bestandsgebäude steht sie nicht zur Verfügung. Hier können andere Förderprogramme, etwa für Sanierungen oder Modernisierungen, in Anspruch genommen werden.
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Ja, die Sonder-AfA kann mit Förderkrediten der KfW kombiniert werden. Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben die geforderten Nachhaltigkeitsstandards wie den Effizienzhaus-40-Standard erfüllt und zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.
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Um die Sonder-AfA in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag im Jahr des Erwerbs oder der Fertigstellung des Bauprojekts gestellt werden. Dies gewährleistet, dass die Förderberechtigung erhalten bleibt.
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Das QNG-Siegel bestätigt die Einhaltung umweltfreundlicher und nachhaltiger Standards. Es ist entscheidend für die Teilnahme an Förderprogrammen wie der Sonder-AfA, um steuerliche Vorteile zu erhalten.
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Ja, die Sonder-AfA muss aktiv beim Finanzamt in Hannover über die Steuererklärung beantragt werden. Dabei ist nachzuweisen, dass das Bauvorhaben die Förderkriterien erfüllt, etwa durch die Zertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
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Die Sonder-AfA ermöglicht eine zusätzliche steuerliche Abschreibung von bis zu 5 % der Baukosten pro Jahr über vier Jahre. Dadurch sinkt die Steuerlast in den Anfangsjahren deutlich, was die Liquidität erhöht und die Rentabilität des Projekts verbessert. Gleichzeitig fördert die Regelung nachhaltige Bauweisen und den Einsatz energieeffizienter, ökologischer Standards, wodurch die langfristige Werthaltigkeit und Marktattraktivität der Immobilie gesteigert werden.
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