Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Die Sonder-AfA bietet attraktive steuerliche Vorteile, um den Bau nachhaltiger und zukunftsfähiger Gebäude zu unterstützen. Bauherren und Investoren in Köln können davon profitieren, wenn ihre Projekte bestimmte Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen und durch eine anerkannte Zertifizierung wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachgewiesen werden. So setzt die Sonder-AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!Die Sonder-AfA nach § 7b EStG in Köln erlaubt es, zusätzlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben. Im Vergleich zur regulären AfA von meist 2–3 % pro Jahr können so insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten geltend gemacht werden. Diese erhöhte Abschreibung reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich und verbessert die Liquidität der Investoren.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) gebaut wird und das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Das QNG-Siegel wird von anerkannten Systemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Damit bietet die Sonder-AfA in Köln nicht nur steuerliche Vorteile, sondern unterstützt auch gezielt Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Bauprojekte mit Anträgen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 sind förderfähig für die Sonder-AfA.
Die Sonder-AfA in Köln ermöglicht es, jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben, was die technische Qualität der Bauprojekte hervorhebt.
Die maximal zulässigen Baukosten für Erwerb oder Herstellung liegen bei 5.200 € pro Quadratmeter.
Für die Sonder-AfA in Hamburg ist eine gründliche Planung und Umsetzung erforderlich, um die Vorgaben für ein Effizienzhaus 40 (EH40) einzuhalten.
Die Sonder-AfA ermöglicht eine Abschreibung auf Basis von maximal 4.000 € pro Quadratmeter.
Gefördert wird nur der Neubau eines EH40, das außerdem das QNG-Siegel erhält.

Die Sonder-AfA in Köln eröffnet eine innovative Investitionschance mit zahlreichen Vorteilen. Reving arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um ein umfassendes Förderkonzept zu entwickeln, das umweltfreundliche, wirtschaftlich rentable und sozial verantwortungsvolle Gebäude fördert.
Unsere erfahrenen DGNB Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten stehen Ihnen in Köln und Umgebung mit individuell angepassten Strategien zur Seite. Ob energieeffiziente Neubauten, nachhaltige Sanierungen oder innovative Stadtentwicklungsprojekte, wir unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung. Durch die gezielte Nutzung steuerlicher Förderinstrumente wie der Sonder AfA können Sie die Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Investitionen in den ersten Jahren optimal nutzen. Zudem beraten wir Sie zu weiteren Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten zusätzliche Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen an, um Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Zu Beginn führen wir eine gründliche Analyse durch, um zu prüfen, ob das geplante Bau- oder Sanierungsvorhaben nachhaltig umgesetzt werden kann. Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater wird festgelegt, welche DGNB Zertifizierungsstufe angestrebt wird und ob das QNG Siegel erreicht werden kann.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Alle notwendigen Unterlagen für die Förderung werden sorgfältig vorbereitet. Dies umfasst Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten, verwendeten Materialien und weiteren förderrelevanten Kriterien. Die Antragstellung erfolgt fristgerecht bei den zuständigen Stellen, sodass die Förderung ohne Verzögerungen beantragt werden kann.
Einreichung und Prüfung
Alle notwendigen Unterlagen für die Förderung werden sorgfältig zusammengestellt. Dazu gehören Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten, verwendeten Materialien und weiteren förderrelevanten Kriterien. Die Anträge werden fristgerecht bei den zuständigen Stellen eingereicht und von diesen geprüft, sodass die Förderung ordnungsgemäß gewährt werden kann.
Zertifikat und steuerliche Anerkennung
Nach erfolgreicher Umsetzung und Zertifizierung können Sie die steuerlichen Vorteile der Förderung optimal nutzen. Gleichzeitig profitieren Sie von einem nachhaltig gebauten Gebäude, das ökologische, ökonomische und soziale Standards erfüllt und langfristig Wert und Effizienz sichert.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Während der Planungsphase ist es entscheidend, die Anforderungen des gewählten DGNB Systems und des QNG Standards zu berücksichtigen. Aspekte wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort werden von Anfang an einbezogen. Ziel ist eine ganzheitlich nachhaltige Planung, die von unserem zertifizierten DGNB Auditor begleitet wird.





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Effizient, nachhaltig, zukunftssicher – starten Sie jetzt durch!
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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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Die Sonder-AfA in Köln ermöglicht eine zusätzliche steuerliche Abschreibung für den Bau umweltfreundlicher Wohngebäude. Sie ergänzt die lineare Abschreibung und kann die Steuerlast signifikant senken.
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Bauherren, Investoren und Käufer, die neu errichtete, umweltfreundliche Wohngebäude erwerben und die festgelegten KfW- und QNG-Kriterien erfüllen, können die Sonder-AfA in Anspruch nehmen.
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Jährlich lassen sich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur linearen Abschreibung absetzen, und zwar für maximal vier Jahre nach der Fertigstellung.
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In Köln muss das Gebäude den Kriterien des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ entsprechen. Zudem ist in der Regel ein QNG-Zertifikat notwendig, um die nachhaltige Bauweise des Gebäudes nachzuweisen.
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Nein, die Sonder-AfA gilt ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude.
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Ja, die Sonder-AfA kann mit KfW-Krediten kombiniert werden, sofern alle festgelegten Förderkriterien eingehalten werden.
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Die Sonder-AfA sollte im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beantragt werden. Dabei ist es wichtig, das genaue Datum der Fertigstellung oder des Abschlusses des Kaufvertrags zu berücksichtigen.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein entscheidender Nachweis für viele Förderprogramme, die zur Sonder-AfA berechtigen. Es bestätigt, dass das Projekt ökologisch verträglich geplant und nachhaltig umgesetzt wurde.
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Ja, in Köln muss die Sonder-AfA aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Es ist erforderlich, die Förderfähigkeit nachzuweisen.
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Die Sonder-AfA ermöglicht signifikante steuerliche Vorteile, steigert die Wirtschaftlichkeit von Neubauprojekten und fördert Investitionen in nachhaltige Bauvorhaben.
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