Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Leipzig bietet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen, die den Bau von umweltfreundlichen und zukunftssicheren Gebäuden fördern. Voraussetzung ist, dass die Projekte die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und durch ein anerkanntes Zertifikat, wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, bestätigt werden. Diese Regelung schafft gezielte Anreize für ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!In Leipzig ermöglicht die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG Bauherren, neben den regulären Abschreibungen, 5 % der Baukosten über vier Jahre steuerlich geltend zu machen. Im Vergleich zur üblichen AfA, die jährlich nur 2 bis 3 % beträgt, können so bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhte Abschreibung reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren signifikant und verbessert die Liquidität der Investoren erheblich.
Um die Sonder-AfA in Anspruch zu nehmen, muss das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllen und mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet sein. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA in Leipzig bietet somit nicht nur steuerliche Vorteile, sondern fördert auch aktiv Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Bauprojekte mit Anträgen zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 sind förderfähig für die Sonder-AfA.
Die Sonder-AfA erlaubt es, jedes Jahr bis zu 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich abzusetzen.
Baukosten für Kauf oder Errichtung dürfen 5.200 € je Quadratmeter nicht überschreiten.
Voraussetzung für die Förderung ist der Neubau eines Effizienzhauses 40, das zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.
Bei der Berechnung der Sonder-AfA wird eine maximale Bemessungsgrundlage von 4.000 € pro Quadratmeter angesetzt.
Ausgeschlossen von der Förderung sind sowohl Bestandsmaßnahmen als auch Eigenheiminvestitionen

Die Sonder-AfA in Leipzig stellt eine herausragende Investitionschance dar, die zahlreiche Vorteile bietet. Reving arbeitet eng mit Ihnen zusammen, um ein umfassendes Förderkonzept zu entwickeln, das umweltfreundliche, wirtschaftlich rentable und sozial verantwortungsvolle Bauprojekte fördert.
In Leipzig und Umgebung beraten unsere DGNB Auditoren, Energieexperten und Nachhaltigkeitsspezialisten Bauherren und Investoren individuell bei der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Ob energieeffiziente Neubauten, umfassende Sanierungen oder zukunftsweisende Stadtentwicklunge, wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Steuerliche Vorteile wie die Sonder-AfA werden gezielt genutzt, um die Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Investitionen zu maximieren. Darüber hinaus bieten wir umfassende Unterstützung bei Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG sowie zusätzliche Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, sodass Ihre Projekte ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich realisiert werden.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Der Start eines Bauprojekts erfordert eine gründliche Analyse, um die Nachhaltigkeit des geplanten Vorhabens zu gewährleisten. Gemeinsam mit unserem Auditor oder Berater wird die angestrebte DGNB-Zertifizierungsstufe festgelegt und geprüft, ob das QNG-Siegel erreicht werden kann. Diese Schritte sind entscheidend, um die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine erfolgreiche Integration der Förderkriterien erfordert eine umfassende Planung, die alle Aspekte der Nachhaltigkeit einbezieht. Dazu zählen die sorgfältige Auswahl umweltfreundlicher Materialien, die Optimierung der Energieeffizienz und die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Alle notwendigen Unterlagen, wie Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und verwendeten Materialien, werden präzise und vollständig vorbereitet, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.
Einreichung und Prüfung
Um die Förderfähigkeit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass alle Dokumente vollständig und korrekt sind. Dies umfasst auch die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und die Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der Förderprogramme. Eine sorgfältige Dokumentation und Nachweisführung sind entscheidend, um die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu maximieren.
Zertifikatsvergabe und steuerliche Nutzung
Nach Abschluss des Projekts und erfolgreicher Zertifizierung lassen sich die steuerlichen Vorteile der Förderung vollständig nutzen. Ein nachhaltig gebautes Gebäude, das ökologische, ökonomische und soziale Standards erfüllt, bietet nicht nur steuerliche Entlastungen, sondern steigert auch langfristig seinen Wert und seine Effizienz. Dies erhöht die Attraktivität des Objekts auf dem Immobilienmarkt und schützt die Investition nachhaltig.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Während der Planungsphase ist es unerlässlich, die Anforderungen des ausgewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu berücksichtigen. Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort sind von Anfang an zu integrieren. Unser zertifizierter DGNB-Auditor begleitet den gesamten Prozess, um eine umfassend nachhaltige Planung zu gewährleisten.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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Bauherren und Investoren in Leipzig können durch die Sonder-AfA die Baukosten für nachhaltige Wohngebäude zusätzlich steuerlich geltend machen. Diese Maßnahme ergänzt die übliche Abschreibung und verringert die Steuerlast vor allem in den ersten Jahren nach der Fertigstellung.
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Bauherren und Investoren, die nachhaltige Neubauten errichten oder bestehende Gebäude sanieren, können die Sonder-AfA in Anspruch nehmen, sofern sie die festgelegten Förderkriterien erfüllen. Eine Zertifizierung nach anerkannten Standards, wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), ist in der Regel erforderlich.
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Jährlich können bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur normalen linearen Abschreibung abgesetzt werden. Dieser Vorteil gilt für höchstens vier Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes.
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In Leipzig muss ein Gebäude die Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllen, um die Sonder-AfA nutzen zu können. Außerdem ist in der Regel ein QNG-Zertifikat erforderlich, das die nachhaltige Bauweise des Projekts bestätigt.
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Die Sonder-AfA ist ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude vorgesehen.
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Ja, die Sonder-AfA kann mit KfW-Krediten kombiniert werden, sofern sämtliche definierten Förderkriterien erfüllt sind.
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Die Beantragung der Sonder-AfA erfolgt im Jahr des Kaufs oder der Fertigstellung des Gebäudes. Entscheidend ist dabei, das genaue Datum der Übergabe oder des Kaufvertrags zu beachten.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) dient als zentraler Nachweis für viele Förderprogramme, die die Sonder-AfA ermöglichen. Es bestätigt, dass das Bauvorhaben ökologisch geplant und nachhaltig umgesetzt wurde.
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In Leipzig muss die Sonder-AfA über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Dabei ist ein Nachweis über die Förderfähigkeit des Projekts erforderlich.
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Die Sonder-AfA bietet Bauherren und Investoren signifikante steuerliche Vorteile, die nicht nur die Rentabilität von Neubauten steigern, sondern auch die Umsetzung nachhaltiger Bauprojekte fördern.
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