Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Nürnberg eröffnet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren die Möglichkeit, durch steuerliche Anreize umweltfreundliche und zukunftsorientierte Bauprojekte zu realisieren. Voraussetzung hierfür ist, dass das Bauvorhaben die definierten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zertifiziert wird. Diese Maßnahme unterstützt gezielt die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!In Nürnberg eröffnet die Sonder-AfA nach § 7b EStG Bauherren und Investoren erhebliche finanzielle Vorteile. Über vier Jahre können jährlich 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt lassen sich damit bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten absetzen, was die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senkt und die Liquidität der Investoren verbessert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA ist, dass das Bauprojekt den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert wird. Das QNG-Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben und bestätigt die nachhaltige und umweltfreundliche Bauweise des Projekts.
Neben den steuerlichen Vorteilen unterstützt die Sonder-AfA auch gezielt nachhaltige Bauweisen und Klimaschutz. Projekte, die die Kriterien erfüllen, werden zusätzlich für ESG-Investoren attraktiver, da sie nachweislich strenge Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Anspruch auf Förderung besteht für Bauanträge, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Über vier Jahre verteilt können jährlich bis zu 5 % der Baukosten steuerlich berücksichtigt werden.
Für Bauvorhaben gilt eine Förderobergrenze von 5.200 € pro Quadratmeter.
Die Sonder-AfA kann nur genutzt werden, wenn das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) geplant und gebaut wird.
Pro Quadratmeter werden bei der Sonder-AfA höchstens 4.000 € berücksichtigt.
Bestandsumbauten sowie selbst genutztes Eigentum werden nicht gefördert.

In Nürnberg bietet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren hervorragende Möglichkeiten. Reving unterstützt Sie dabei, ein Förderkonzept zu entwickeln, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte integriert.
In Nürnberg und Umgebung unterstützen unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten Bauherren und Investoren mit maßgeschneiderten Konzepten. Wir begleiten Ihr Projekt von der ersten Planung bis zur Fertigstellung. Dabei setzen wir die Sonder-AfA gezielt ein, um die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren optimal auszuschöpfen. Zusätzlich beraten wir zu etablierten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und übernehmen ergänzende Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen. So stellen wir sicher, dass Ihr Projekt ökologisch nachhaltig und wirtschaftlich erfolgreich umgesetzt wird.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Bevor ein Bauprojekt startet, analysieren wir gründlich, wie es nachhaltig umgesetzt werden kann. Zusammen mit unserem Auditor oder Berater legen wir die passende DGNB-Zertifizierungsstufe fest und prüfen, ob das QNG-Siegel erreichbar ist. So sichern wir von Anfang an die Einhaltung ökologischer und ökonomischer Standards und schaffen die Grundlage, um die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA optimal zu nutzen.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine gründliche Planung legt den Grundstein dafür, die Fördervorteile der Sonder-AfA optimal auszuschöpfen. Dabei stehen energieeffiziente Baukonzepte und nachhaltige Materialien im Fokus. Sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und Materialeinsatz, werden termingerecht eingereicht, um die Förderfähigkeit und die steuerlichen Vorteile sicherzustellen.
Einreichung und Prüfung
Alle notwendigen Unterlagen für die Förderung werden sorgfältig zusammengestellt, einschließlich Nachweise zu Baukosten, Energieeffizienz und verwendeten Materialien. Die Anträge werden rechtzeitig bei den zuständigen Behörden eingereicht und gründlich geprüft, um die ordnungsgemäße Bewilligung der Förderung sicherzustellen.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich Baukosten, Energiekennwerte und Materialnachweise, werden sorgfältig vorbereitet und rechtzeitig eingereicht. Die gründliche Prüfung durch die zuständigen Stellen gewährleistet die ordnungsgemäße Gewährung der Förderung.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Schon in der Planungsphase achten wir darauf, die Anforderungen des ausgewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu integrieren. Energieeffizienz, umweltfreundliche Materialien, Ressourcenschonung, Rückbaubarkeit und Nutzerkomfort fließen von Beginn an in die Planung ein. Ein zertifizierter DGNB-Auditor begleitet das Projekt durchgehend, um eine konsequent nachhaltige Umsetzung sicherzustellen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Nürnberg können Bauherren die Kosten für umweltfreundliche Wohngebäude durch die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich absetzen. Diese Förderung ergänzt die normale Abschreibung und hilft, die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich zu reduzieren.
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Die Sonder-AfA steht Bauherren und Investoren offen, die nachhaltige Neubauten realisieren oder bestehende Gebäude sanieren und dabei die definierten Förderkriterien erfüllen. Voraussetzung ist in der Regel eine Zertifizierung nach anerkannten Standards wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
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Mit der Sonder-AfA haben Investoren die Möglichkeit, jährlich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur linearen Abschreibung geltend zu machen. Dieser Vorteil ist für vier Jahre nach der Fertigstellung gültig und führt zu einer erheblichen Senkung der Steuerlast, was die Liquidität und Rentabilität verbessert.
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Um die Sonder-AfA in Nürnberg nutzen zu können, muss das Bauprojekt den Vorgaben des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ entsprechen. Zudem ist in der Regel ein QNG-Zertifikat erforderlich, das die nachhaltige Bauweise des Projekts bestätigt.
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Nein, die Sonder-AfA gilt ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude. Bestehende Immobilien, die saniert oder renoviert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
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Klar, Bauherren können die Sonder-AfA zusammen mit KfW-Krediten nutzen, um die finanziellen Vorteile ihres Projekts optimal zu steigern.
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Um die Sonder-AfA in Anspruch zu nehmen, muss der Antrag im Jahr des Erwerbs oder der Fertigstellung gestellt werden. Dies ist entscheidend, um die Förderberechtigung zu sichern.
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Ein Gebäude, das das QNG-Siegel trägt, erfüllt nachweislich umweltfreundliche und nachhaltige Standards. Dieses Zertifikat ist eine Voraussetzung für viele Förderprogramme, einschließlich der Sonder-AfA, um steuerliche Anreize zu erhalten.
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In Nürnberg ist es erforderlich, dass Bauherren die Sonder-AfA über ihre Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dabei müssen sie sicherstellen, dass alle erforderlichen Nachweise zur Förderfähigkeit des Bauprojekts vorliegen.
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Durch die Sonder-AfA profitieren Bauherren von wesentlichen steuerlichen Erleichterungen, einer erhöhten Rentabilität ihrer Neubauprojekte und einer gezielten Förderung von Investitionen in nachhaltige und umweltfreundliche Bauprojekte.
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