Sonder-AfA für Bauprojekte in Stuttgart
Die Sonder-AfA in Stuttgart bietet Bauherren und Investoren die Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, die den Bau von umweltfreundlichen und zukunftssicheren Gebäuden unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Projekte die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und durch ein anerkanntes Zertifikat, wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, bestätigt werden. Diese Regelung schafft gezielte Anreize für ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Ihr Weg zu mehr Förderung

Steuerliche Förderung für nachhaltigen Wohnbau in
Stuttgart
Die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG in Stuttgart ermöglicht es Bauherren, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend zu machen. Im Vergleich zur üblichen AfA, die in der Regel nur 2 bis 3 % pro Jahr beträgt, können somit bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhte Abschreibung führt zu einer signifikanten Reduzierung der Steuerlast in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität der Investoren erheblich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Somit bietet die Sonder-AfA in Stuttgart nicht nur steuerliche Vorteile, sondern fördert auch aktiv Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität.
Kriterien und Anforderungen
Damit Ihr Projekt von der Sonder-AfA profitieren kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeitraum der Bauanträge
Die Sonder-AfA gilt für Bauanträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 eingereicht werden.
Maximale Baukosten
Die Obergrenze für Baukosten bei Kauf oder Neubau beträgt 5.200 € pro Quadratmeter.
Bemessungsgrundlage
Für die Berechnung der Sonder-AfA wird pro Quadratmeter eine Obergrenze von 4.000 € als Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Sonderabschreibung
Die Sonder-AfA ermöglicht jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben.
Zertifizierung
Fördervoraussetzung ist der Neubau eines Effizienzhauses 40, das mit dem QNG-Siegel ausgezeichnet wird.
Nicht förderfähig
Bestandsmaßnahmen und Eigenheiminvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Vorteile der Sonder-AfA für Wohnungsneubau in
Stuttgart
Die Sonder-AfA in Stuttgart bietet eine einzigartige Investitionsmöglichkeit mit vielfältigen Vorteilen. Reving kooperiert eng mit Ihnen, um ein umfassendes Förderkonzept zu erstellen, das umweltfreundliche, wirtschaftlich rentable und sozial verantwortungsvolle Bauprojekte unterstützt.
Ihr Expertenteam für nachhaltige Bauprojekte in Stuttgart
In Stuttgart und Umgebung unterstützen unsere DGNB Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten Bauherren und Investoren mit individuell zugeschnittenen Strategien. Wir begleiten Projekte von der Planung bis zur Umsetzung, sei es bei Neubauten mit hoher Energieeffizienz, bei nachhaltigen Sanierungen oder bei innovativen Stadtentwicklungen. Steuerliche Förderinstrumente wie die Sonder-AfA werden gezielt eingesetzt, um die Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Investitionen in den ersten Jahren zu maximieren. Darüber hinaus bieten wir Beratung zu Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an und übernehmen zusätzliche Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, sodass Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich optimal umgesetzt wird.











FAQ
Wir beantworten die häufigsten Fragen, um Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.
Gemeinsam Nachhaltigkeit sichtbar machen.
Von Energieberatung und Zertifizierung bis zur technischen Planung begleiten wir Projekte mit klaren Prozessen, fundierter Expertise und nachhaltigen Lösungen.



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