ESG-Zieldefinition und Projektanalyse
Am Anfang steht eine fundierte Projektanalyse im Kontext der ESG-Ziele. Welche regulatorischen Vorgaben sind relevant? Und welche Nachhaltigkeitsstrategien sind für das konkrete Projekt realistisch umsetzbar? Gemeinsam mit ESG-Experten und ggf. einem Auditor werden die übergeordneten Ziele und Prioritäten definiert – etwa CO₂-Reduktion, soziale Mehrwerte oder Governance-Transparenz.
Einbindung eines akkreditierten DGNB-Auditors
Ein zertifizierter DGNB-Auditor übernimmt die fachliche Steuerung des gesamten Zertifizierungsprozesses. Er begleitet die Planung, prüft ESG-relevante Nachweise, stimmt Maßnahmen mit dem Projektteam ab und kommuniziert direkt mit der DGNB. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass alle Anforderungen im Sinne der ESG-Kriterien strukturiert umgesetzt und vollständig dokumentiert werden. Seine Expertise ist insbesondere bei der ESG-Berichtspflicht von großer Bedeutung.
Umsetzung konkreter ESG-Maßnahmen im Projekt
Die definierten ESG-Ziele werden jetzt in die gebäudebezogene Praxis überführt. Je nach Projektart wird dabei eng mit Architekten, Fachplanern, Bauherren oder Nutzern zusammengearbeitet.
Nachweisführung und offizielle Zertifizierung durch die DGNB
Sobald alle Kriterien erfüllt und dokumentiert sind, erfolgt die formale Einreichung bei der DGNB. Diese prüft alle Unterlagen unabhängig, vergibt die Zertifizierungsstufe (Silber, Gold, Platin oder Diamant) und stellt ein offizielles Zertifikat aus. Dieses dient nicht nur als ESG-Nachweis, sondern auch als kommunikatives Signal für nachhaltige Qualität gegenüber Investoren, Banken, Behörden und der Öffentlichkeit.
Auswahl des geeigneten DGNB-Zertifizierungssystems
Die DGNB bietet verschiedene Systemvarianten, die sich an der Art, Nutzung und dem Lebenszyklus des Projekts orientieren. Für Neubauten kommen z. B. die Systeme „Neubau Gebäude“ oder „Neubau Quartiere“ in Betracht. Für Bestandsobjekte oder Sanierungen bieten sich „Gebäude im Betrieb“ oder „Gebäudemodernisierung“ an.