Zieldefinition und Projektstart
Zunächst wird analysiert, ob das Bau- oder Sanierungsvorhaben die grundlegenden Anforderungen für eine nachhaltige Umsetzung erfüllt. Gemeinsam mit Auditor:innen oder Berater:innen wird geprüft, welche DGNB-Zertifizierungsstufe angestrebt wird und ob das QNG-Siegel erreichbar ist – beides ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung im Rahmen der Sonder-AfA.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
In dieser Phase fließen alle Anforderungen aus dem gewählten DGNB-System sowie die QNG-Kriterien in die Planung ein. Wichtige Aspekte wie Ressourcenschonung, Energieeffizienz, Baustoffwahl, Nutzerkomfort und Rückbaubarkeit werden integriert. Ziel ist es, von Beginn an eine umfassend nachhaltige Projektqualität sicherzustellen.
Dokumentation und Nachweisführung
Parallel zur Planung und Umsetzung wird die vollständige Dokumentation aller Nachhaltigkeitsaspekte vorbereitet. Diese Nachweise, von technischen Daten über Materialangaben bis hin zu Energieausweisen – sind essenziell für die spätere Bewertung durch die DGNB und Voraussetzung für den steuerlichen Vorteil.
Bewertung, Zertifikatsvergabe
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die DGNB die Übereinstimmung mit den Zertifizierungskriterien. Wird die Zielstufe (z. B. Silber, Gold oder Platin) erreicht und die QNG-Kriterien erfüllt, wird das Projekt offiziell ausgezeichnet. Dieses Zertifikat dient dann als Nachweis für die Nachhaltigkeit im Sinne der Sonder-AfA und ermöglicht die steuerliche Abschreibung.
Projektregistrierung und Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Nach der Festlegung der Projektziele erfolgt die formale Registrierung bei der DGNB. Je nach Gebäudeart (z. B. Neubau, Sanierung oder Bestand) wird das passende Zertifizierungssystem ausgewählt. Nur wenn die Zertifizierung QNG-konform geplant wird, kann sie für die Sonder-AfA herangezogen werden.