Nachhaltig bauen, Steuern sparen
Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) nach § 7b EStG bietet über vier Jahre hinweg jährlich bis zu fünf Prozent zusätzliche Abschreibung und macht Investitionen in nachhaltige Immobilien in Karlsruhe steuerlich sehr attraktiv. Eine DGNB-Zertifizierung mit QNG-Nachweis bestätigt die Nachhaltigkeit des Vorhabens offiziell und nachvollziehbar. Darüber hinaus ist die Sonder-AfA mit der degressiven AfA von fünf Prozent kombinierbar, wodurch sich die steuerlichen Vorteile weiter erhöhen. Somit profitieren Bauherren, Investoren und Unternehmen in Karlsruhe von verbesserter Ökobilanz, geringeren Betriebskosten und merklichen Steuerentlastungen.
Kostenlosen Fördercheck startenDie SonderAfA nach § 7b EStG macht den Neubau von Mietwohnungen besonders attraktiv, weil sie in den ersten Jahren zusätzliche Sonderabschreibungen ermöglicht. Voraussetzung ist ein Nachweis über die Nachhaltigkeit des Projekts. Das QNG Siegel Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bestätigt offiziell, dass ökologische und ökonomische Kriterien eingehalten werden. Das Siegel wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben, unter anderem durch die DGNB Zertifizierung, und verbindet die steuerliche Förderung mit geprüfter Bauqualität. So entsteht eine einfache und rechtssichere Verbindung zwischen steuerlicher Förderung und nachhaltigem Bauen.
Neubau Mietwohnungen & Nutzung zu Wohnzwecken (10 Jahre)
QNG (NH-Klasse/EH 40 NH) nachweisbar, Zertifizierung über DGNB möglich
Bauantrag/Bauanzeige: 01.01.2023 – 30.09.2029
Klarer Überblick zu steuerlichen Effekten
Förderfähigkeit sicher belegt
Alles für die Zertifizierung vorbereitet
Strukturiert, prüffähig, vollständig
Alles rund um die DGNB auf einen Blick. Wählen Sie das Thema, das für Sie relevant ist.
Effizient, nachhaltig, zukunftssicher – starten Sie jetzt durch!
Projekt startenSteuerlich ist es eine zusätzliche Abschreibung für neuen Mietwohnungsbau nach § 7b EStG.
U. a. denkbar sind Neubau von Mietwohnungen, 10 Jahre Wohnzwecke, Bauantrag 01.01.2023–30.09.2029.
Bis zu 5 % p. a.; zeitlich begrenzt auf 4 Jahre.
Ja, eine kombinierte Nutzung ist möglich (BMF-Beispiel dient als Beleg für parallele Anwendung).
Die DGNB stellt u. a. Umweltindikatoren (z. B. Lebenszyklus) in den Mittelpunkt; wir bereiten die Unterlagen konsistent und nachvollziehbar auf.
Die DGNB stellt u. a. Umweltindikatoren (z. B. Lebenszyklus) in den Mittelpunkt; wir bereiten die Unterlagen konsistent und nachvollziehbar auf.
Ein vorgegebener Stichtag markiert die Frist für den Bauantrag; der Termin kann sich mit der geltenden Gesetzeslage bewegen.
Als Mindestunterlagen für die Sonder AfA gelten der Bauantrag, die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten sowie der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG); vorhabenbezogen können weitere technische Unterlagen oder Nachweise zu Bau- und Kostenplänen erforderlich werden.
In Karlsruhe muss die Zertifizierung schon in der Bauplanung angestoßen werden; im Nachhinein wird nichts anerkannt.
Die Zertifizierung basiert auf Systemen wie der DGNB, bestätigt durch das QNG Siegel. Häufig kann zusätzlich die BEG genutzt werden; eine Doppelförderung derselben Maßnahmen ist nicht zulässig.
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