Nachhaltig bauen, Steuern sparen
Die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) nach § 7b EStG gestattet es, vier Jahre lang pro Jahr bis zu fünf Prozent zusätzlich abzuschreiben und erhöht so die steuerliche Attraktivität nachhaltiger Immobilien in Rostock. Die DGNB-Zertifizierung zusammen mit dem QNG-Nachweis bestätigt die Nachhaltigkeit des Projekts offiziell und nachvollziehbar. Zusätzlich ist die Kombination der Sonder-AfA mit der degressiven AfA von fünf Prozent möglich, wodurch die steuerlichen Effekte weiter steigen. Somit profitieren Bauherren, Investoren und Unternehmen in Rostock von einer besseren Ökobilanz, geringeren Betriebskosten und spürbaren Entlastungen bei der Steuer.
Kostenlosen Fördercheck startenDie SonderAfA nach § 7b EStG macht den Neubau von Mietwohnungen besonders attraktiv, weil sie in den ersten Jahren zusätzliche Sonderabschreibungen ermöglicht. Voraussetzung ist ein Nachweis über die Nachhaltigkeit des Projekts. Das QNG Siegel Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude bestätigt offiziell, dass ökologische und ökonomische Kriterien eingehalten werden. Das Siegel wird von akkreditierten Zertifizierungsstellen vergeben, unter anderem durch die DGNB Zertifizierung, und verbindet die steuerliche Förderung mit geprüfter Bauqualität. So entsteht eine einfache und rechtssichere Verbindung zwischen steuerlicher Förderung und nachhaltigem Bauen.
Neubau Mietwohnungen & Nutzung zu Wohnzwecken (10 Jahre)
QNG (NH-Klasse/EH 40 NH) nachweisbar, Zertifizierung über DGNB möglich
Bauantrag/Bauanzeige: 01.01.2023 – 30.09.2029
Klarer Überblick zu steuerlichen Effekten
Förderfähigkeit sicher belegt
Alles für die Zertifizierung vorbereitet
Strukturiert, prüffähig, vollständig
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Effizient, nachhaltig, zukunftssicher – starten Sie jetzt durch!
Projekt startenDabei geht es um eine zusätzliche Abschreibung für neuen Mietwohnungsbau gemäß § 7b EStG.
U. a. einschlägig hierfür sind Neubau von Mietwohnungen, 10 Jahre Wohnzwecke, Bauantrag 01.01.2023–30.09.2029.
Bis zu 5 % p. a., höchstens für 4 Jahre.
Ja, parallele Nutzung ist rechtlich möglich (BMF-Beispiel zeigt die parallele Anwendung).
Die DGNB verlangt u. a. den Nachweis zu Umweltindikatoren (z. B. Lebenszyklus); wir bereiten die Unterlagen sorgfältig und gut nachvollziehbar auf.
Die DGNB verlangt u. a. den Nachweis zu Umweltindikatoren (z. B. Lebenszyklus); wir bereiten die Unterlagen sorgfältig und gut nachvollziehbar auf.
Für die Abgabe gilt ein festgelegter Stichtag; ändert sich die Gesetzeslage, kann sich der Termin entsprechend verschieben.
Als Unterlagen für die Sonder AfA sind vorzulegen: Bauantrag, Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Energieeffizienz-Experten sowie der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG); zusätzlich können projektabhängig technische Unterlagen und Nachweise zu Bau- und Kostenplänen erforderlich werden.
In Rostock wird die Zertifizierung bereits in der Bauplanung aufgesetzt; eine spätere Anerkennung ist nicht vorgesehen.
Die Zertifizierung erfolgt über Systeme wie die DGNB; das QNG Siegel bestätigt dies. Häufig ist eine gemeinsame Nutzung mit der BEG möglich; Doppelförderungen für gleiche Maßnahmen sind ausgeschlossen.
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