Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Die Sonder-AfA in Bremen bietet Bauherren und Investoren die Möglichkeit, durch steuerliche Anreize nachhaltige und zukunftsfähige Gebäude zu realisieren. Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und beispielsweise mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ausgezeichnet wird. Dadurch fördert die Sonder-AfA gezielt ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!In Bremen können Bauherren von der Sonder-AfA gemäß § 7b EStG profitieren, indem sie zusätzlich zu den regulären Abschreibungen 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend machen. Dies ermöglicht es, bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abzusetzen, was die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich senkt und die Liquidität der Investoren verbessert.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA in Bremen kombiniert somit steuerliche Vorteile mit der Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutz.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Gefördert werden Bauanträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 eingereicht werden.
Pro Jahr lassen sich bis zu 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend machen.
Für den Kauf oder Neubau gilt eine maximale Fördersumme von 5.200 € pro Quadratmeter Baukosten.
Damit die Sonder-AfA genutzt werden kann, müssen Planung und Umsetzung den Standards eines Effizienzhauses 40 (EH40) entsprechen.
Bei der Berechnung der Sonder-AfA wird pro Quadratmeter eine Obergrenze von 4.000 € angesetzt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Umbauten bestehender Gebäude sowie Eigentum, das selbst genutzt wird.

In Bremen bietet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren einzigartige Möglichkeiten. Reving unterstützt Sie bei der Erstellung eines Förderkonzepts, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihren Bauprojekten integriert.
In Bremen und der umliegenden Region bieten unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten maßgeschneiderte Lösungen für Bauherren und Investoren. Wir begleiten Projekte von der Planung bis zur Realisierung, sei es bei energieeffizienten Neubauten, nachhaltigen Renovierungen oder innovativen Stadtentwicklungsprojekten. Die Sonder-AfA wird gezielt genutzt, um die Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Investitionen in den ersten Jahren zu optimieren. Zusätzlich bieten wir Beratung zu Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an und übernehmen weitere Dienstleistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, um Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich optimal zu gestalten.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Der Start eines Bauprojekts erfordert eine umfassende Analyse, um die Nachhaltigkeit des geplanten Bau- oder Sanierungsvorhabens sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit unserem Auditor oder Berater wird die angestrebte DGNB-Zertifizierungsstufe festgelegt und geprüft, ob das QNG-Siegel erreicht werden kann. Diese Schritte sind entscheidend, um die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen und eine nachhaltige Bauweise zu gewährleisten.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine gründliche Planung ist für die Inanspruchnahme der Förderung unerlässlich. Dabei werden Aspekte wie energieeffiziente Bauweisen und die Verwendung umweltfreundlicher Materialien berücksichtigt. Alle erforderlichen Dokumente, einschließlich Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und Materialien, werden rechtzeitig eingereicht, um die Förderfähigkeit und die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA sicherzustellen.
Einreichung und Prüfung
Alle notwendigen Unterlagen für die Förderung werden sorgfältig zusammengestellt. Dazu gehören Nachweise über Baukosten, Energiekennwerte, eingesetzte Materialien und weitere relevante Kriterien. Die Anträge werden fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht und sorgfältig geprüft, um die ordnungsgemäße Bewilligung der Förderung sicherzustellen.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Mit der Fertigstellung des Projekts und der erteilten Zertifizierung stehen alle steuerlichen Vorteile der Förderung zur Verfügung. Nachhaltig gebaute Gebäude, die den ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards entsprechen, profitieren von steuerlichen Erleichterungen und steigern langfristig ihren Wert und ihre Effizienz im Betrieb.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
In der Planungsphase ist es essenziell, die Vorgaben des gewählten DGNB-Systems sowie des QNG-Standards frühzeitig einzubeziehen. Aspekte wie Energieeffizienz, Materialwahl, Ressourcenschonung, Rückbaubarkeit und Nutzerkomfort werden von Anfang an berücksichtigt. Ein zertifizierter DGNB-Auditor begleitet den gesamten Prozess, um eine durchgehend nachhaltige Planung sicherzustellen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Bremen können Bauherren durch die Sonder-AfA die Baukosten für nachhaltige Wohngebäude zusätzlich steuerlich absetzen. Diese Regelung ergänzt die herkömmliche lineare Abschreibung und hilft, die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
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Bauherren und Investoren, die nachhaltige Neubauten errichten oder bestehende Gebäude sanieren und dabei die festgelegten Förderkriterien erfüllen, können die Sonder-AfA in Anspruch nehmen. Eine Zertifizierung nach anerkannten Standards, wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), ist in der Regel erforderlich.
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Die Sonder-AfA ermöglicht Investoren, jährlich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung steuerlich geltend zu machen. Dieser Vorteil gilt für maximal vier Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes und reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich, was die Liquidität und Rentabilität der Investition verbessert.
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Um die Sonder-AfA in Bremen in Anspruch nehmen zu können, muss das Gebäude den Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ entsprechen. Zusätzlich ist in der Regel ein QNG-Zertifikat erforderlich, das die nachhaltige Bauweise des Projekts belegt.
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Die Sonder-AfA gilt nur für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude und ist nicht für bestehende Immobilien anwendbar.
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Ja, Bauherren können die Sonder-AfA mit KfW-Krediten kombinieren, um die finanziellen Vorteile für ihr Bauprojekt zu maximieren.
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Die Sonder-AfA kann nur dann genutzt werden, wenn der Antrag im selben Jahr gestellt wird, in dem das Gebäude fertiggestellt oder erworben wurde. Dabei ist besonders auf das genaue Datum der Fertigstellung beziehungsweise des Kaufvertrags zu achten, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) bestätigt, dass ein Bauvorhaben ökologisch geplant und nachhaltig umgesetzt wurde. Für viele Förderprogramme, einschließlich der Sonder-AfA, ist diese Zertifizierung eine Voraussetzung, damit die steuerlichen Vorteile gezielt für umweltfreundliche und zukunftsfähige Gebäude gewährt werden.
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In Bremen müssen Bauherren die Sonder-AfA aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Dabei ist es wichtig, die Förderfähigkeit des Projekts durch entsprechende Nachweise zu belegen.
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Die Sonder-AfA bietet erhebliche steuerliche Erleichterungen, verbessert die Rentabilität von Neubauprojekten und unterstützt gezielt Investitionen in nachhaltige Bauprojekte.
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