Sonder-AfA für Zertifizierungen in Frankfurt
Um den Bau nachhaltiger und zukunftsfähiger Gebäude zu fördern, bietet die Sonder AfA attraktive steuerliche Vorteile. Bauherren und Investoren in Frankfurt am Main können von dieser Regelung profitieren, wenn ihre Projekte bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und mit einer anerkannten Zertifizierung wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachgewiesen werden. Auf diese Weise schafft die Sonder AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Ihr Weg zu mehr Förderung

Steuerliche Förderung für nachhaltigen Wohnbau in
Frankfurt
Während die reguläre AfA (lineare Abschreibung) bei Wohngebäuden meist 2–3 % pro Jahr beträgt, eröffnet die Sonder-AfA nach § 7b EStG in Frankfurt die Möglichkeit, zusätzlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben. Damit können insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten geltend gemacht werden. Durch diese erhöhte Abschreibung sinkt die Steuerlast spürbar in den ersten Jahren und die Liquidität der Investoren verbessert sich deutlich. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) errichtet wird und zusätzlich das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält.
Dieses Siegel wird über anerkannte Zertifizierungssysteme wie die DGNB, BiRN oder den Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA ist damit in Frankfurt nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern auch ein wirksames Instrument, um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität miteinander zu verbinden.
Kriterien und Anforderungen
Damit Ihr Projekt von der Sonder-AfA profitieren kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zeitraum der Bauanträge
Die Sonder-AfA kann für Bauanträge genutzt werden, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Maximale Baukosten
Die maximalen Baukosten für Anschaffung oder Herstellung dürfen 5.200 € pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Bemessungsgrundlage
Für die Berechnung der Sonder-AfA wird dabei eine Bemessungsgrundlage von höchstens 4.000 € pro Quadratmeter berücksichtigt.
Sonderabschreibung
Die Sonderabschreibung ermöglicht 5 % pro Jahr über vier Jahre und ergänzt damit die reguläre Abschreibung.
Zertifizierung
Voraussetzung ist der Neubau eines Effizienzhauses 40 (EH40), das zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.
Nicht förderfähig
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bestandsumbauten sowie selbstgenutztes Wohneigentum.

Vorteile der Sonder-AfA für Wohnungsneubau in
Frankfurt
Mit der Sonder-AfA setzen Sie in Frankfurt auf eine zukunftsfähige Investition mit Mehrwert. Reving entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein durchdachtes Förderkonzept Gebäude nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich und sozial nachhaltig gestaltet sind.
Ihr Expertenteam für nachhaltiges Bauen in Frankfurt
In Frankfurt und der Rhein-Main-Region stehen Ihnen unsere erfahrenen DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten mit maßgeschneiderten Konzepten zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung energieeffizienter Neubauprojekte, nachhaltiger Sanierungen und zukunftsorientierter Stadtentwicklung. Dabei berücksichtigen wir gezielt steuerliche Fördermöglichkeiten wie die Sonder-AfA, um Ihre Investitionen in den ersten Jahren optimal abzuschreiben. Darüber hinaus bieten wir Beratungen zu weiteren Green-Building-Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG, sowie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzierungen, um Ihr Bauvorhaben nachhaltig und wirtschaftlich optimal zu gestalten.











FAQ
Wir beantworten die häufigsten Fragen, um Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen.
Gemeinsam Nachhaltigkeit sichtbar machen.
Von Energieberatung und Zertifizierung bis zur technischen Planung begleiten wir Projekte mit klaren Prozessen, fundierter Expertise und nachhaltigen Lösungen.



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