Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Während die reguläre AfA (lineare Abschreibung) üblicherweise 2–3 % pro Jahr beträgt, erlaubt die Sonder-AfA eine erhöhte Abschreibung von 5 % jährlich über vier Jahre auf bis zu 50 % der Herstellungskosten. Dadurch können Bauherren ihre Investitionen in den ersten Jahren steuerlich deutlich stärker geltend machen, was die Steuerlast reduziert und die Liquidität verbessert.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) errichtet wird und das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Dieses Siegel wird über anerkannte Zertifizierungssysteme wie die DGNB, das BNB oder den Verein NaWoh vergeben.
Die Sonder-AfA ist damit nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern auch ein wirksamer Hebel, um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität miteinander zu verbinden.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Die Sonder-AfA kann für Bauanträge genutzt werden, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Die Sonderabschreibung ermöglicht 5 % pro Jahr über vier Jahre und ergänzt damit die reguläre Abschreibung.
Die maximalen Baukosten für Anschaffung oder Herstellung dürfen 5.200 € pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Voraussetzung ist der Neubau eines Effizienzhauses 40 (EH40), das zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.
Für die Berechnung der Sonder-AfA wird dabei eine Bemessungsgrundlage von höchstens 4.000 € pro Quadratmeter berücksichtigt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bestandsumbauten sowie selbstgenutztes Wohneigentum.

















Projektstart und Zielsetzung
Am Anfang steht die grundlegende Bewertung: Ist das geplante Bau- oder Sanierungsvorhaben für eine nachhaltige Umsetzung geeignet? Gemeinsam mit einem Auditor oder Consultant wird geklärt, welche DGNB-Zertifizierungsstufe angestrebt werden soll und ob das QNG-Siegel erreichbar ist.
Vorbereitung der Nachweise
Bereits während der Planung und Bauausführung wird die notwendige Dokumentation aufgebaut. Dazu gehören unter anderem technische Daten, Baustoffnachweise, Energiekennzahlen und weitere Angaben, die für die Zertifizierung erforderlich sind. Diese Dokumente sind später zentral für die Anerkennung der Nachhaltigkeit und damit auch für die steuerliche Geltendmachung.
Einreichung und Prüfung
Nach Abschluss der Planung und Zusammenstellung aller Unterlagen erfolgt die Prüfung durch die DGNB. Die eingereichten Daten werden mit den Kriterien der angestrebten Zertifizierungsstufe abgeglichen. Wird die Zielstufe erreicht und auch die QNG-Vorgaben erfüllt, steht der Auszeichnung des Projekts nichts mehr im Weg.
Zertifikat und steuerliche Anerkennung
Mit erfolgreicher DGNB-Zertifizierung und QNG-Bestätigung liegt der offizielle Nachweis der Nachhaltigkeit vor. Dieser dient als Grundlage für die Sonderabschreibung und ermöglicht es Investoren und Bauherren, die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Integration der Nachhaltigkeitskriterien in die Planung
In der Planungsphase werden die Anforderungen aus dem gewählten DGNB-System und dem QNG-Standard aktiv eingebunden. Themen wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort fließen frühzeitig ein. Ziel ist eine ganzheitlich nachhaltige Planung.





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