Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Um den Bau nachhaltiger und zukunftsfähiger Gebäude zu fördern, bietet die Sonder AfA attraktive steuerliche Vorteile. Bauherren und Investoren in Frankfurt am Main können von dieser Regelung profitieren, wenn ihre Projekte bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und mit einer anerkannten Zertifizierung wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude nachgewiesen werden. Auf diese Weise schafft die Sonder AfA gezielte Anreize für ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!Während die reguläre AfA (lineare Abschreibung) bei Wohngebäuden meist 2–3 % pro Jahr beträgt, eröffnet die Sonder-AfA nach § 7b EStG in Frankfurt die Möglichkeit, zusätzlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben. Damit können insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten geltend gemacht werden. Durch diese erhöhte Abschreibung sinkt die Steuerlast spürbar in den ersten Jahren und die Liquidität der Investoren verbessert sich deutlich. Voraussetzung ist, dass das Gebäude als Effizienzhaus 40 (EH40) errichtet wird und zusätzlich das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält.
Dieses Siegel wird über anerkannte Zertifizierungssysteme wie die DGNB, BiRN oder den Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA ist damit in Frankfurt nicht nur ein steuerlicher Vorteil, sondern auch ein wirksames Instrument, um Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität miteinander zu verbinden.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Die Sonder-AfA kann für Bauanträge genutzt werden, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
Die Sonderabschreibung ermöglicht 5 % pro Jahr über vier Jahre und ergänzt damit die reguläre Abschreibung.
Die maximalen Baukosten für Anschaffung oder Herstellung dürfen 5.200 € pro Quadratmeter nicht übersteigen.
Voraussetzung ist der Neubau eines Effizienzhauses 40 (EH40), das zusätzlich mit dem QNG-Siegel zertifiziert wird.
Für die Berechnung der Sonder-AfA wird dabei eine Bemessungsgrundlage von höchstens 4.000 € pro Quadratmeter berücksichtigt.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bestandsumbauten sowie selbstgenutztes Wohneigentum.

Mit der Sonder-AfA setzen Sie in Frankfurt auf eine zukunftsfähige Investition mit Mehrwert. Reving entwickelt gemeinsam mit Ihnen ein durchdachtes Förderkonzept Gebäude nicht nur umweltfreundlich, sondern auch wirtschaftlich und sozial nachhaltig gestaltet sind.
In Frankfurt und der Rhein-Main-Region stehen Ihnen unsere erfahrenen DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten mit maßgeschneiderten Konzepten zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung energieeffizienter Neubauprojekte, nachhaltiger Sanierungen und zukunftsorientierter Stadtentwicklung. Dabei berücksichtigen wir gezielt steuerliche Fördermöglichkeiten wie die Sonder-AfA, um Ihre Investitionen in den ersten Jahren optimal abzuschreiben. Darüber hinaus bieten wir Beratungen zu weiteren Green-Building-Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG, sowie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzierungen, um Ihr Bauvorhaben nachhaltig und wirtschaftlich optimal zu gestalten.
















Projektstart und Zielsetzung
Am Anfang steht die grundlegende Bewertung: Ist das geplante Bau- oder Sanierungsvorhaben für eine nachhaltige Umsetzung geeignet? Gemeinsam mit unserem Auditor oder Consultant wird geklärt, welche DGNB-Zertifizierungsstufe angestrebt werden soll und ob das QNG-Siegel erreichbar ist.
Vorbereitung der Nachweise
Bereits während der Planung und Bauausführung wird die notwendige Dokumentation aufgebaut. Dazu gehören unter anderem technische Daten, Baustoffnachweise, Energiekennzahlen und weitere Angaben, die für die Zertifizierung erforderlich sind. Diese Dokumente sind später zentral für die Anerkennung der Nachhaltigkeit und damit auch für die steuerliche Geltendmachung.
Einreichung und Prüfung
Nach Abschluss der Planung und Zusammenstellung aller Unterlagen erfolgt die Prüfung durch die DGNB. Die eingereichten Daten werden mit den Kriterien der angestrebten Zertifizierungsstufe abgeglichen. Wird die Zielstufe erreicht und auch die QNG-Vorgaben erfüllt, steht der Auszeichnung des Projekts nichts mehr im Weg.
Zertifikat und steuerliche Anerkennung
Mit erfolgreicher DGNB-Zertifizierung und QNG-Bestätigung liegt der offizielle Nachweis der Nachhaltigkeit vor. Dieser dient als Grundlage für die Sonderabschreibung und ermöglicht es Investoren und Bauherren, die steuerlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.
Integration der Nachhaltigkeitskriterien in die Planung
In der Planungsphase werden die Anforderungen aus dem gewählten DGNB-System und dem QNG-Standard aktiv eingebunden. Themen wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort fließen frühzeitig ein. Ziel ist eine ganzheitlich nachhaltige Planung.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Frankfurt ist die Sonder-AfA eine zusätzliche steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für klimafreundlichen Wohnungsneubau. Sie ergänzt die reguläre lineare Abschreibung und kann die Steuerlast erheblich senken.
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Anspruchsberechtigt sind Bauherren, Investoren und Käufer von neu errichteten, klimafreundlichen Wohngebäuden, die bestimmte KfW- und QNG-Anforderungen erfüllen.
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Bis zu 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr können zusätzlich zur regulären Abschreibung abgesetzt werden, maximal über 4 Jahre ab Fertigstellung.
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In Frankfurt muss das Gebäude die Kriterien des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ erfüllen. Zudem ist oft ein QNG-Zertifikat erforderlich, das die Nachhaltigkeit des Gebäudes bestätigt.
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Nein, sie gilt ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude.
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Ja, die Sonder-AfA kann mit KfW-Krediten kombiniert werden, sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.
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Die Sonder-AfA muss im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Fertigstellung bzw. des Kaufvertrags.
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Für viele Förderprogramme, die zur Sonder-AfA berechtigen, ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verpflichtend, da es die Klimafreundlichkeit bestätigt.
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Ja, in Frankfurt wird die Sonder-AfA über die Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht und muss mit entsprechenden Nachweisen zur Förderfähigkeit belegt werden.
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Sie reduziert die Steuerlast erheblich, verbessert die Rentabilität von Wohnungsneubauprojekten und steigert die Attraktivität klimafreundlicher Investitionen.
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