Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
In Dresden bietet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren die Chance, durch steuerliche Anreize umweltfreundliche und zukunftsfähige Gebäude zu errichten. Voraussetzung ist, dass das Bauprojekt die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude ausgezeichnet wird. Dies fördert gezielt die ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!In Dresden haben Bauherren die Möglichkeit, von der Sonder-AfA gemäß § 7b EStG zu profitieren, indem sie neben den üblichen Abschreibungen 5 % der Baukosten über vier Jahre steuerlich absetzen können. Dadurch können bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgeschrieben werden, was die Steuerbelastung in den ersten Jahren deutlich reduziert und die Liquidität der Investoren verbessert.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Die Sonder-AfA in Dresden verbindet somit steuerliche Vorteile mit der Förderung nachhaltiger Bauweisen und Klimaschutz.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Für die Förderung kommen Bauanträge in Frage, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Oktober 2029 eingehen.
Bis zu 5 % der Baukosten können jährlich über vier Jahre von der Steuer abgesetzt werden.
Kauf- oder Neubauprojekte können bis zu 5.200 € pro Quadratmeter Baukosten gefördert werden.
Planung und Umsetzung müssen den EH40-Standard erfüllen, damit die Sonder-AfA gewährt wird.
Die Berechnung der Sonder-AfA erfolgt auf Basis einer Obergrenze von 4.000 € je Quadratmeter.
Die Förderung gilt nicht für Umbauten an Bestandsgebäuden oder selbstgenutztes Wohneigentum.

In Dresden bietet die Sonder-AfA Bauherren und Investoren außergewöhnliche Möglichkeiten. Reving unterstützt Sie dabei, ein Förderkonzept zu erstellen, das ökologische Nachhaltigkeit, wirtschaftliche Effizienz und soziale Verantwortung in Ihre Bauprojekte einbindet.
Unsere DGNB-Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten in Dresden und Umgebung bieten Bauherren und Investoren maßgeschneiderte Strategien. Wir begleiten jedes Projekt von der Planung bis zur Umsetzung, sei es ein energieeffizienter Neubau, eine nachhaltige Sanierung oder eine innovative Stadtentwicklung. Die Sonder-AfA wird gezielt genutzt, um die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren zu maximieren. Zudem beraten wir zu anerkannten Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG und bieten zusätzliche Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, um Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich optimal zu gestalten.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Bevor ein Bauprojekt startet, analysieren wir gründlich, wie es nachhaltig umgesetzt werden kann. Zusammen mit unserem Auditor oder Berater legen wir die passende DGNB-Zertifizierungsstufe fest und prüfen, ob das QNG-Siegel erreichbar ist. So sichern wir von Anfang an die Einhaltung ökologischer und ökonomischer Standards und schaffen die Grundlage, um die steuerlichen Vorteile der Sonder-AfA optimal zu nutzen.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Eine gründliche Planung legt den Grundstein dafür, die Fördervorteile der Sonder-AfA optimal auszuschöpfen. Dabei stehen energieeffiziente Baukonzepte und nachhaltige Materialien im Fokus. Sämtliche erforderlichen Unterlagen, wie Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und Materialeinsatz, werden termingerecht eingereicht, um die Förderfähigkeit und die steuerlichen Vorteile sicherzustellen.
Einreichung und Prüfung
Alle erforderlichen Unterlagen für die Förderung werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dazu zählen Nachweise über Baukosten, Energieeffizienz, verwendete Materialien und andere relevante Kriterien. Die Anträge werden fristgerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht und einer gründlichen Prüfung unterzogen, um die ordnungsgemäße Bewilligung der Förderung sicherzustellen.
Zertifizierung und steuerliche Vorteile
Für die Beantragung der Förderung werden alle Unterlagen sorgfältig vorbereitet. Dazu gehören Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten, eingesetzten Materialien und weiteren relevanten Kriterien. Die Anträge werden rechtzeitig bei den zuständigen Stellen eingereicht und gründlich geprüft, um eine ordnungsgemäße Gewährung der Förderung sicherzustellen.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
Schon in der Planungsphase achten wir darauf, die Anforderungen des ausgewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu integrieren. Energieeffizienz, umweltfreundliche Materialien, Ressourcenschonung, Rückbaubarkeit und Nutzerkomfort fließen von Beginn an in die Planung ein. Ein zertifizierter DGNB-Auditor begleitet das Projekt durchgehend, um eine konsequent nachhaltige Umsetzung sicherzustellen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Dresden können Bauherren die Kosten für umweltfreundliche Wohngebäude durch die Sonder-AfA zusätzlich steuerlich absetzen. Diese Förderung ergänzt die normale Abschreibung und hilft, die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich zu reduzieren.
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Bauherren und Investoren, die nachhaltige Neubauten errichten oder bestehende Gebäude sanieren und die festgelegten Förderkriterien erfüllen, können die Sonder-AfA in Anspruch nehmen. Üblicherweise ist eine Zertifizierung nach anerkannten Standards, wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), notwendig.
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Investoren können mit der Sonder-AfA jährlich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur linearen Abschreibung absetzen. Dieser Vorteil gilt für vier Jahre nach Fertigstellung und reduziert die Steuerlast erheblich, was die Liquidität und Rentabilität steigert.
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Um die Sonder-AfA in Dresden in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass das Bauvorhaben den Anforderungen des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ entspricht. Zusätzlich wird in der Regel ein QNG-Zertifikat benötigt, welches die nachhaltige Bauweise des Projekts belegt.
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Nein, die Sonder-AfA ist nur für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude anwendbar. Sanierungen oder Renovierungen bestehender Immobilien sind nicht förderfähig.
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Ja, Bauherren können die Sonder-AfA gemeinsam mit KfW-Krediten nutzen und so die finanziellen Vorteile ihres Projekts bestmöglich erhöhen.
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Für die Nutzung der Sonder-AfA ist es notwendig, den Antrag im Jahr des Kaufes oder der Fertigstellung einzureichen. Nur so bleibt die Förderung gültig.
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Mit dem QNG-Siegel wird nachgewiesen, dass ein Gebäude umweltfreundlich und nachhaltig realisiert wurde. Viele Förderprogramme, einschließlich der Sonder-AfA, setzen dieses Zertifikat voraus, um steuerliche Anreize zu gewähren.
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In Dresden müssen Bauherren die Sonder-AfA direkt über ihre Steuererklärung beim Finanzamt beantragen. Wichtig ist, dass sie die Förderfähigkeit ihres Bauprojekts mit den nötigen Nachweisen belegen.
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Die Sonder-AfA bietet deutliche steuerliche Entlastungen, erhöht die Rentabilität von Neubauprojekten und unterstützt gezielt Investitionen in nachhaltige und umweltfreundliche Gebäude.
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