Steuerliche Vorteile für nachhaltiges Bauen sichern
Die Sonder-AfA in Stuttgart bietet Bauherren und Investoren die Möglichkeit, von steuerlichen Vorteilen zu profitieren, die den Bau von umweltfreundlichen und zukunftssicheren Gebäuden unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Projekte die festgelegten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und durch ein anerkanntes Zertifikat, wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, bestätigt werden. Diese Regelung schafft gezielte Anreize für ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit im Bauwesen.
Jetzt Beratung anfordern!Die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG in Stuttgart ermöglicht es Bauherren, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend zu machen. Im Vergleich zur üblichen AfA, die in der Regel nur 2 bis 3 % pro Jahr beträgt, können somit bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhte Abschreibung führt zu einer signifikanten Reduzierung der Steuerlast in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität der Investoren erheblich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Somit bietet die Sonder-AfA in Stuttgart nicht nur steuerliche Vorteile, sondern fördert auch aktiv Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität.

Die DGNB unterstützt Bauherren und Investoren dabei, Neubauten, Sanierungen und Quartiere nachhaltig, ressourcenschonend und zukunftsfähig zu gestalten.

Das NaWoh-Siegel unterstützt Wohnungsunternehmen und Bauherren dabei, Wohngebäude ökologisch, ökonomisch und nutzerorientiert zu realisieren.

BiRN begleitet Bauherren und Investoren bei der Planung und Bewertung nachhaltiger Wohngebäude, um Qualität, Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit sicherzustellen.
Die Sonder-AfA gilt für Bauanträge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Oktober 2029 eingereicht werden.
Die Sonder-AfA ermöglicht jährlich 5 % der Baukosten über vier Jahre abzuschreiben.
Die Obergrenze für Baukosten bei Kauf oder Neubau beträgt 5.200 € pro Quadratmeter.
Fördervoraussetzung ist der Neubau eines Effizienzhauses 40, das mit dem QNG-Siegel ausgezeichnet wird.
Für die Berechnung der Sonder-AfA wird pro Quadratmeter eine Obergrenze von 4.000 € als Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Bestandsmaßnahmen und Eigenheiminvestitionen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Sonder-AfA in Stuttgart bietet eine einzigartige Investitionsmöglichkeit mit vielfältigen Vorteilen. Reving kooperiert eng mit Ihnen, um ein umfassendes Förderkonzept zu erstellen, das umweltfreundliche, wirtschaftlich rentable und sozial verantwortungsvolle Bauprojekte unterstützt.
In Stuttgart und Umgebung unterstützen unsere DGNB Auditoren, Energieberater und Nachhaltigkeitsexperten Bauherren und Investoren mit individuell zugeschnittenen Strategien. Wir begleiten Projekte von der Planung bis zur Umsetzung, sei es bei Neubauten mit hoher Energieeffizienz, bei nachhaltigen Sanierungen oder bei innovativen Stadtentwicklungen. Steuerliche Förderinstrumente wie die Sonder-AfA werden gezielt eingesetzt, um die Abschreibungsmöglichkeiten Ihrer Investitionen in den ersten Jahren zu maximieren. Darüber hinaus bieten wir Beratung zu Green Building Standards wie DGNB, BREEAM, BiRN, QNG und ESG an und übernehmen zusätzliche Leistungen wie Fördermittelberatung, Energieanalysen und Ökobilanzen, sodass Ihr Projekt sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich optimal umgesetzt wird.
















Projektbeginn und Zielsetzung
Am Anfang des Projekts steht eine umfassende Analyse, um die Nachhaltigkeit des geplanten Bau- oder Sanierungsvorhabens sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit unserem Auditor oder Berater wird die angestrebte DGNB-Zertifizierungsstufe festgelegt und geprüft, ob das QNG-Siegel erreicht werden kann. Diese Schritte sind entscheidend, um die ökologischen und ökonomischen Vorteile der Sonder-AfA voll auszuschöpfen.
Nachhaltige Planung und Integration der Förderkriterien
Um die Förderkriterien erfolgreich zu integrieren, ist eine umfassende Planung erforderlich, die alle Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Dazu gehören die sorgfältige Auswahl umweltfreundlicher Materialien, die Optimierung der Energieeffizienz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Alle erforderlichen Unterlagen, wie Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten und verwendeten Materialien, werden präzise vorbereitet.
Einreichung und Prüfung
Alle erforderlichen Unterlagen für die Förderung werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dazu zählen Nachweise zu Baukosten, Energiekennwerten, verwendeten Materialien sowie weiteren relevanten Förderkriterien. Die Anträge werden termingerecht bei den zuständigen Behörden eingereicht und von diesen geprüft, um sicherzustellen, dass die Förderung ordnungsgemäß gewährt wird.
Zertifikat und steuerliche Anerkennung
Nach erfolgreicher Umsetzung und Zertifizierung können Sie die steuerlichen Vorteile der Förderung voll ausschöpfen. Ein Gebäude, das nachhaltig errichtet wurde und den ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards entspricht, bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern sichert auch langfristig seinen Wert und seine Effizienz.
Einbindung eines zertifizierten DGNB-Auditors
In der Planungsphase ist es von entscheidender Bedeutung, die Anforderungen des gewählten DGNB-Systems und des QNG-Standards zu berücksichtigen. Aspekte wie Energieeffizienz, ressourcenschonende Bauweise, Rückbaubarkeit, Materialwahl und Nutzerkomfort werden von Anfang an integriert. Unser zertifizierter DGNB-Auditor begleitet den gesamten Prozess, um eine umfassend nachhaltige Planung sicherzustellen.





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Als erfahrener Partner unterstützt Reving Sie bei der erfolgreichen Beantragung der Sonder-AfA für Ihr Bauprojekt, deutschlandweit. Mit unserer fundierten Expertise begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, sorgen für eine korrekte Umsetzung der steuerlichen Vorteile und maximieren die Fördermöglichkeiten.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, um mehr über unsere regionalen Sonder-AfA-Angebote zu erfahren. Gemeinsam machen wir Ihr Bauvorhaben finanziell attraktiv, nachhaltig und zukunftssicher.

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In Stuttgart können Bauherren und Investoren durch die Sonder-AfA die Baukosten nachhaltiger Wohngebäude zusätzlich steuerlich absetzen. Diese Regelung ergänzt die normale Abschreibung und entlastet die Steuerlast insbesondere in den ersten Jahren nach Fertigstellung.
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Anspruch auf die Sonder-AfA haben Bauherren und Investoren, die nachhaltige Neubauten errichten oder Bestandsgebäude sanieren und dabei die festgelegten Förderkriterien erfüllen. In der Regel ist dafür eine Zertifizierung nach anerkannten Standards wie dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.
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Pro Jahr lassen sich bis zu 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung geltend machen. Dies ist für einen Zeitraum von maximal vier Jahren nach Fertigstellung möglich.
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In Stuttgart ist für die Nutzung der Sonder-AfA erforderlich, dass das Gebäude den Standards des KfW-Programms „Klimafreundlicher Neubau“ entspricht. Zusätzlich wird meist ein QNG-Zertifikat benötigt, um die Nachhaltigkeit des Bauvorhabens zu belegen.
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Die Sonder-AfA ist ausschließlich für Neubauten oder den erstmaligen Erwerb neuer Wohngebäude vorgesehen.
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Ja, die Sonder-AfA kann mit KfW-Krediten kombiniert werden, sofern sämtliche festgelegten Förderkriterien erfüllt sind.
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Die Beantragung der Sonder-AfA muss im gleichen Jahr erfolgen, in dem das Gebäude gekauft oder fertiggestellt wird. Wichtig ist dabei, das genaue Datum der Fertigstellung beziehungsweise des Kaufvertrags zu berücksichtigen.
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Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist ein entscheidender Nachweis für zahlreiche Förderprogramme, die die Sonder-AfA unterstützen. Es belegt, dass das Bauprojekt umweltfreundlich geplant und nachhaltig realisiert wurde.
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In Stuttgart ist es erforderlich, die Sonder-AfA aktiv über die Steuererklärung beim Finanzamt zu beantragen. Dabei muss die Förderfähigkeit des Projekts nachgewiesen werden.
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Mit der Sonder-AfA können Bauherren und Investoren von erheblichen Steuervorteilen profitieren, die die Rentabilität von Neubauten erhöhen und nachhaltige Bauprojekte unterstützen.
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