In Nürnberg eröffnet die Sonder-AfA nach § 7b EStG Bauherren und Investoren erhebliche finanzielle Vorteile. Über vier Jahre können jährlich 5 % der Baukosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt lassen sich damit bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten absetzen, was die Steuerlast in den ersten Jahren deutlich senkt und die Liquidität der Investoren verbessert.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA ist, dass das Bauprojekt den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zertifiziert wird. Das QNG-Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben und bestätigt die nachhaltige und umweltfreundliche Bauweise des Projekts.
Neben den steuerlichen Vorteilen unterstützt die Sonder-AfA auch gezielt nachhaltige Bauweisen und Klimaschutz. Projekte, die die Kriterien erfüllen, werden zusätzlich für ESG-Investoren attraktiver, da sie nachweislich strenge Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten.