Die Sonder-AfA gemäß § 7b EStG in Stuttgart ermöglicht es Bauherren, zusätzlich zu den regulären Abschreibungen 5 % der Baukosten über einen Zeitraum von vier Jahren steuerlich geltend zu machen. Im Vergleich zur üblichen AfA, die in der Regel nur 2 bis 3 % pro Jahr beträgt, können somit bis zu 20 % der förderfähigen Herstellungskosten abgesetzt werden. Diese erhöhte Abschreibung führt zu einer signifikanten Reduzierung der Steuerlast in den ersten Jahren und verbessert die Liquidität der Investoren erheblich.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 (EH40) erfüllt und mit dem staatlichen Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ausgezeichnet wird. Dieses Siegel wird von anerkannten Zertifizierungssystemen wie DGNB, BiRN oder dem Verein NaWoh vergeben. Somit bietet die Sonder-AfA in Stuttgart nicht nur steuerliche Vorteile, sondern fördert auch aktiv Nachhaltigkeit, Klimaschutz und wirtschaftliche Attraktivität.